GVS-BundeslandBurgenland
letztes UpdateMärz 24
Änderungen


Grundversorgung Burgenland


Aktuell - Personen in der Grundversorgung im Burgenland

Landes GVS Erwachsene/Familien: 

2.190

Landes GVS < 18 Jahre:

50

Bundes GVS:

50

Summe:

2.290

Stichtag Feb 2024




Zielgruppe Grundversorgung

info

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

  • Fremde, die einen Asylantrag gestellt haben (Asylwerberinnen und Asylwerber), über den noch nicht rechtskräftig und unanfechtbar abgesprochen ist;

  • Fremde mit Aufenthaltsrecht gemäß §§ 8 Asylgesetz 2005 oder 57 Abs. 1 Z 1 und Z 2 Asylgesetz 2005 oder aufgrund einer Verordnung nach § 62 Asylgesetz 2005 (Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus)

  • Fremde ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind;

  • Fremde, die aufgrund der § 4 Abs. 1 bis 4, § 4a Abs. 1 sowie § 5 Abs. 1 und 2 Asylgesetz 2005 nach einer - wenn auch nicht rechtskräftigen - Entscheidung der Asylbehörde entweder in Schubhaft sind oder auf die die Bestimmungen des § 77 Fremdenpolizeigesetz 2005 anzuwenden sind oder deren vorübergehende Grundversorgung bis zur Effektuierung der Außerlandesbringung nach der Entscheidung der Asylbehörde von den Ländern sichergestellt ist;

  • Fremde, denen Asyl in Österreich gewährt wird (Asylberechtigte), während der ersten vier Monate nach Asylgewährung und

  • Fremde, die Opfer von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel sind oder waren, auch dann, wenn sie illegal nach Österreich eingereist sind.


Unterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien

BetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung
Organisierte Einrichtungen von NGOs

1:37-1:55 pro Person/1h

€ 25,-

(rückwirkend mit 1.1.23)

€ 7,- ERW (LARES Bgld & Caritas) 

zw. € 3,50 - € 7,- Kinder - (je nach Zusatzleistungen durch QG)

Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an)

Diakonie FlüDi LARES Bgld orientiert sich an 1:40 

Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen)
  • Im MoBeWo und in Einrichtungen von Caritas & Diakonie Flüdi Lares Bgld. Selbstversorgung ermöglicht; Private Quartiergeber:innen (Pensionen) überwiegend Selbstversorgung &  1 x Vollversorgung & 1 x Teilversorgung
  • Taschengeldauszahlung nur da, wo es Vollversorgung gibt,  Freizeitgeld immer nur pro Quartier über Aktivitäten, daher verfällt es oft, sehr aufwendig für Quartiergeber:in
  • maximale Zimmerbelegung 6 pro Zimmer (Standards 8m²+4 m2), vereinzelt Einzelzimmer; in Caritas Einrichtungen maximal 5-6 pro Zimmer, bei Diakonie LARES Bgld sind max. zw. 1-4 pro Zimmer

  • Tw. Stockbetten, Bad/WC tw. Gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, auch Wohneinheiten

  • Pensionen/Quartiere sind unterschiedlich groß/klein => Plätze von 3-130, große Einrichtungen sind eine Ausnahme
  • Diakonie Lares Burgenland: 230 Plätze, Selbstversorgung
  • Caritas Burgenland: 43 Quartiere mit gesamt 465 GVS Plätze Asylwerber*innen, SubSchutz & Vertriebene
  • Beschwerden können Klient:innen entweder direkt an Quartiergeber:in oder über Diakonie MOBEB sowie können diese auch über Parteienverkehr direkt bei zuständiger Abteilung des Landes vorgebracht werden; Diakonie hat seit 1.1.2024 eine interne Beschwerdestelle, Caritas hat internes Beschwerdemanagment
  • jede Gemeinde hält sich an Quotenschlüssel, und sagen auch mal Nein, wenn Quote erfüllt ist, v.a. bei Anfrage zu neuen Einrichtungen/Wohnungen; privater Verzug ist von der Quote ausgenommen, Zustimmung der Gemeinde (Bürgermeister:in) ist immer notwendig bei einer Eröffnung einer neuen Unterkunft

  • keine e-card – e-card Ersatzbelege: Diakonie gibt Klient:innen eine Vorlage im Rahmen der Sozialberatungen - wichtig bei Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im Gesundheitswesen;
  • keine Angebote für LGBTIQ oder Nachbetreuung für volljährig gewordene geflüchtete Minderjährige im Burgenland
  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS:  82,9% organisiert/ 17,1% privat (Feb 24)

    Private Quartiere:     218 Quartiere mit 409 Asylwerber:innen und Vertriebene
    organisierte Quartiere:    252 Quartiere mit 1820 Asylwerber:innen und Vertriebene

  • Wechsel von organisiert auf privat und umgekehrt bei Vertriebenen immer möglich; bei Menschen im Asylverfahren grundsätzlich erst mit Statuszuerkennung; gibt aber auch Ausnahme: z.B. Bei Arbeitsaufnahme oder wenn bereits Familienmitglieder privat wohnen; Härtefälle (akute Obdachlosigkeit) erhalten meist sofort ein Quartier; Diakonie Flüchtlingsdienst MOBEB zuständig


Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel

 

Leistungen Privat (ab 1.1.24)
Privat Wohnende

1:140 - Sozialberatung durch Diakonie MOBEB

 

Private Leistungen werden vom Land direkt ausbezahlt, jeweils am 1ten des Monats

Versorgung

  • Einzelperson € 260,-  
  • Minderjährige € 145,-

Mietgeld 

  • Einzelperson € 165,-
  • Familie € 330,-

Ansuchen auf privates Wohnen ist möglich:

  • bei Quartierschließung: Antragsstellung bei GVS vorab notwendig und dann wird entschieden
  • innerhalb der 4-Monatsfrist bei Anerkennung von Asyl oder per Zuerkennung Subsidiärer Schutz
  • wird innerhalb des laufenden Asylverfahrens meistens bei Asylwerber:innen nur dann genehmigt, wenn Kernfamilie bereits Bescheid/Erkenntnis hat; nach Erhalt von Erkenntnis/Bescheid immer möglich - auch bei subsidiär Schutzberechtigten; 
  • wenn kein neg Bescheid vorhanden ist
  • priv. Wohnen muss erst beim Land angefragt werden, deswegen ist es wichtig vor Mietabschluss unbedingt bei der MOBEB vorzusprechen
  • Umzug sollte mind. 14 Tage Vorlaufzeit haben und zum 1. oder dem 15. des Monats erfolgen.
    • Unterlagen:
      • Grundbuchauszug, Mietvertrag od. Prekariatsvereinb. (ev. auch Heimvertrag zB STEP), Kopie Ausweis (beidseitig), Kopie Kontokarte (beidseitig), Bekanntgabe von Arbeitsverhältnis + Nachweis und/oder Bekanntgabe von sonstigem Einkommen (AMS, Familienbeihilfe etc.), aktueller Meldezettel, Bescheid bei Sub. Schutz
      • Alle Vorlagen liegen bei der Diakonie MOBEB auf und werden auch von dieser unter post.a6-asyl@bgld.gv.at eingebracht

Unterbringung Bereich erhöhter Betreuungsbedarf

 

Tagsatz

Träger


€ 20,50 Aufschlag möglich, zw. +€10,- bis € 20,-, max. € 40,-

Caritas Bgld – Haus Franziskus

Ca. 5 Plätze

  • Für  die  Zielgruppe  der  Sonderbetreuungsbedürftigen  wurden  bundesweit  (inkl.  Betreuungsstellen des  Bundes)  maximal  700  Unterbringungsplätze  zu  einem  Tagsatz  von  max.  40,-€  bzw.  ein monatlicher  Vergütungsbeitrag  von  max.  €  700,-zum Zukauf  externer  Betreuungsleistungen geschafften. Die Verteilung dieser Sonderbetreuungsplätze erfolgt nach dem Bevölkerungsschlüssel.
  • erhöhter Tagsatz kann im Rahmen einer Sonderbetreuung beantragt werden, wenn die betroffenen Personen in geeigneten Qurtieren ihre Unterkunft finden (lt. Infoschreiben vom Land von 2008)
  • Im Bgld aktuell 70 EBB Plätze verfügbar, in 20 Quartieren werden 38 Personen untergebracht (Feb 24)

Es gelten folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008):

  1. schwere psychiatrischen Erkrankungen;
  2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
  3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit);
  4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
  5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
  6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
  7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien),
    sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die HausbewohnerInnen und das Betreuungspersonal besteht
  8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen
    Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm.

 

Verlängerung des EBB Status: wird quasi unbefristet zuerkannt, bei Besserung/Rehabilitation müssen Neuerungen geschickt werden
Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über MOBEB oder QG:innen

  • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
  • Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund

Nach spätestens 2-4 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend

Individuelle Leistungen

Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

  • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr: wird 2x pro Jahr mit 75€ ausbezahlt
  • Schulgeld für schulpflichte Kinder/Jugendliche: € 200,- pro Schuljahr: wird 2x pro Jahr mit 100€ ausbezahlt

Trägerorganisationen


Mobile Sozialberatung

Zuständig für Sozialberatung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende im Burgenland ist Diakonie Flüchtlingsdienst

Betreuungsschlüssel: 1:140

Träger: Diakonie Flüchtlingsdienst MOBEB; Standorte Oberwart und Eisenstadt

  • Pensionen werden mindestens alle 1-2 Wochen angefahren

  • Privatwohnende kommen in die Standorte zur Beratung

  • Psychosoziale Beratung

  • Organisation von Deutschkursen

  • Hilfe bei Antragstellungen etc.



GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit. GVS Stelle Land Burgenland prüft Hilfsbedürftigkeit der Klient:innen.

Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Quartiergeber:innen oder/und Diakonie oder/und an die betreffende Person; angeordnete Verlegungen und Leistungseinschränkungen kommen per Bescheid

  • Entlassungen
    • Bei Wechsel in anderes Bundesland
    • v.a. bei familiären & medizinischen Gründen/LGBTIQ, wenn das Ziel-Bundesland zustimmt
  • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
    • Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
    • Leistungseinschränkung bei zusätzlichen Einkünften wie AMS-Geldleistungen, Arbeit, Mindestsicherung, Familienbeihilfe , Kernfamilie mit zusätzlichen Einkommen, Besitz von eines KFZ oder ähnliche "wertvolle" Besitztümer.
    • Leistungseinschränkung bei  Vertriebenen: zusätzliche Einkünfte wie AMS Geldleistungen, Arbeit, Mindestsicherung, Kernfamilie mit zusätzlichen Einkommen, Auslandsreisen, Rückkehr in die Ukraine ohne Meldung, finanzielle Unterstützung durch andere Personen, Freunde.
    • Rechtskräftig negativ abgeschlossenes Asylverfahren; kein privat Verzug möglich
  • Mögliche Freibeträge
    • Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
    • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus mit Einkommen: Freibetrag von € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied, danach Anrechnung von 65% des Einkommens auf Leistung der GVS,
    • Keine Freibeträge bei AMS DLU (Decklung Lebensunterhalt) und Kinderbetreuungsgeld-Bezug, ukr. Pensionen und Stipendien => wird 1:1 angerechnet
    • Bei Pensionen gibt es keine Freibeträge

Zuständige Abteilung in Landesregierung



Angebote

Angebote außerhalb der GVS
  • Angebote Diakonie MOBEB Oberwart und Eisenstadt
  • Angebote des Diakonie Forum Oberwart

  • Sozialberatung Caritas Burgenland

  • Caritas Bgld: Männernotschlafstelle in Oberwart 
  • Notschlafstelle für Männer & Frauen Caritas Burgenland in Eisenstadt angesiedelt im Haus Franziskus

  • Verein Neusiedl hilft

  • Kulturpass

  • Frauenspezifische Angebote
  • Frauenberatungsstelle

  • Männerberatung der Caritas

  • Gewaltschutzzentrum

  • Schuldnerberatung, Sozialmärkte, Carla‘s

  • PSD

  • Bildungsberatung, VHS, Lerncafés

  • Deutschkurse
  • SOS Mitmensch, Netzwerk Kind

  • MITSchulbetreuung

  • Iduna Jennersdorf

  • engagierte Pfarren

  • ÖIF

  • Ukraine hotline von GV und Diakonie Flüchtlingsdienst

Angebote der GVS

  • Mobile Sozialberatung Diakonie (MOBEB), sowie Sozialberatung an den jeweiligen Standorten

  • IK Psychotherapie durch Caritas Burgenland (IPB) - Einzeltherapie für Kriegs- und Folteropfer

  • ÖIF nur zuständig für die Organisation von Deutschkursen für Vertriebene und für Asyl- und Subschutzberechtigt (Werte- und Orientierungskurs, Integrationvereinbarung, Deutschkurse)

  • Ukraine Mailadresse für Hilfesuchende:  hilfe.ukraine@caritas-burgenland.at
  • eigener Kindergarten für Vorkindergartenkinder im Haus Franziskus angebunden.

Angebote für Asylberechtigte
  • GVS innerhalb der ersten vier Monate nach Anerkennung

  • Sozialhilfe

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld

  • Erfüllen Integrationsvereinbarung

  • es gibt generell keine Startwohnungen im Bgld

Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
  • GVS, für privat Wohnende auch möglich

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe/Kinderbetreuungsgeld für Kinder wenn arbeitstätig

  • Integrationsberatung grundsätzlich möglich, Diakonie MOBEB informiert über die nächsten Schritte

  • Integrationsvereinbarung erfüllen




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