Grundversorgung Stadt Wien
Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Wien
Landes GVS Erwachsene/Familien: | 31.157 | |
Landes GVS < umF: | 475 | |
Bundes GVS: | 135 | |
Summe: | 31.767 |
Stichtag Feb 2024
Zahlen/Daten auch auf der FSW website
Zielgruppe Grundversorgung
info
Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
- Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
- subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
- Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
- Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsberechtigung plus (AB, AB+) (§55, 56 AsylG)
- Rot-weiß-Rot Karte, Rot-weiß-Rot Karte plus (RWR, RWR+) (§41, §41a NAG) unter der Voraussetzung, dass dem Aufenthaltstitel ein Asylverfahren oder humanitäres Bleiberecht (AB, AB+) vorangegangen ist und die RWR+ Karte in Wien ausgestellt wurde
- Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz (§57 AsylG)
- Niederlassungsbewilligung (NB) (§43 NAG)
- Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22
Unterbringung
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | |||
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Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung | |
Organisierte Einrichtungen von NGOs | 1:55 (bei manchen aber besser zb. 1:40) | Echtkostenverrechnung mit 1.1.24 | € 6,50 |
Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an) | |||
MoBeWo: NGOs haben Büros für Auszahlung, wo Bewohner:innen hinkommen | 1:40 (auch 1:30) | ||
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Privatunterbringung | |||
Betreuungsschlüssel |
| Leistungen Privat | |
Privat Wohnende | 1:140 - Sozialberatung durch Caritas Asylzentrum Servicestelle
| Private Leistungen werden von Caritas Asylzentrum – Servicestelle ausbezahlt | Versorgung
Mietgeld
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Mietzahlungen
lange Wartezeiten auf erste Auszahlung
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Unterbringung EBB Bereich | |||
Tagsatz | Träger | ||
Echtkostenabrechnung mit 1.1.23 | Diakonie Flüchtlingsdienst, Integrationshaus, Samariterbund Wien, Caritas Wien, Volkshilfe Wien | ||
Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung:
Vorzulegende Unterlagen bei Verlängerungsansuchen:
Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008)festgelegt:
Suchterkrankte Personen können dabei nur einem EBB-Platz zugewiesen werden, wenn die Folgeerkrankung die Zuweisung rechtfertigt. Auch nur die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung wird seitens BM.I nicht als EBB-Voraussetzung akzeptiert. Zuerkennung EBB Status: 1 Jahr befristet
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Trägerorganisationen
Trägerorganisationen
Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:
- Verein Tralalobe
- Caritas Wien
- Diakonie Flüchtlingsdienst
- Volkshilfe Wien
- Samariterbund Wien
- Integrationshaus
- Verein Ute Bock
- Hilfswerk Wien
- Don Bosco Sozialwerk
- Kolping Wien
- Kuratorium Wr. Pensionistenhäuser
- Obdach Wien
- SOS Kinderdorf
- Rotes Kreuz Landesverband Wien
Individuelle Leistungen
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
- Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
- Schulgeld: €200,- pro Schuljahr
GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.
Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Es gibt in der Regel keine Bescheide bei Zuerkennung, Entlassungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per Mail seitens FSW an NGOs oder/und an die betreffende Person. Bei Asylwerber:innen besteht grundsätzlich Rechtsanspruch auf Abspruch per Bescheid. (Es werden seitens bzGVS Wien Förderbewilligungen oder Ablehnungen ausgestellt. Bei Entlassung aus der GVS aufgrund fehlender Hilfsbedürftigkeit wird kein Schreiben/Bescheid seitens BzGVS ausgestellt. Hier gibt es die GVS Bestätigungen der Servicestelle)
- Entlassungen aus der GVS
- Bei Arbeitstätigkeit über 1 vollen Monat über GVS Grenze (privat wohnende Wien)
- Haft, schwere disziplinäre Vorfälle (Drohungen, Gewalt)
- Für Asylberechtigte Entlassungsschreiben
- Vertriebene aus der Ukraine: Bei Auslandsaufenthalten von mehr als einem Monat – bzw. wenn Ukrainer:innen an keinem einzige Tag im Monat in Wien sind. Beispiel: Auslandsaufenthalt von 30.11. 2023 – 1.1.2024 nicht in Österreich – kein Tag im 12/23 anwesend – Klient:in wird deaktiviert und muss einen neuen Antrag auf GVS stellen.
Zitat aus Merkblatt: „Besteht an keinem einzigen Tag eines vollen Kalendermonats kein Anspruch auf Leistungen, muss die Person zwingend deaktiviert werden. Es ist zwingend ein neuer Antrag zu stellen!“
- Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
- Bei Einkommen/DLU und zuviel bezogenen GVS Leistungen mit Reduzierungsbrief durch Einbehaltung von GVS Leistungen
- Bei Heirat, Führerschein, Autobesitz usw.
- Bei Einkommen/DLU und zuviel bezogenen GVS Leistungen mit Reduzierungsbrief durch Einbehaltung von GVS Leistungen
- Mögliche Freibeträge
- Bei Remu od. gemeinnütziger Tätigkeit vom Land, gilt € 200,-/Pers.
- bei Arbeitseinkünfte €110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus mit Einkommen: Freibetrag von € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied, danach Anrechnung von 65% des Einkommens auf Leistung der GVS,
im organisierten Bereich: wenn das Einkommen die Höhe des GVS Anspruches übersteigt, kann die zuständige GVS Stelle einen Kostenbeitrag vorschreiben, Verlust des Wohnplatzes kann somit verhindert werden- Keine Freibeträge bei DLU und Kinderbetreuungsgeld-Bezug, ukr. Pensionen, Stipendien => wird 1:1 angerechnet
Zuständige Abteilung Stadt Wien
- FSW- Fonds Soziales Wien
- Guglgasse 7-9, 1030 Wien
- Fachbereich Wr. Flüchtlingshilfe
- Leitung: Renate Schober gvs@fsw.at
- Beratungszentrum Grundversorgung (Leistungszuerkennung, Zuweisungen etc.)
- Leitung Tristan Plattner quartierteam@fsw.at
- https://www.fluechtlinge.wien/grundversorgung
Angebote
Angebote außerhalb der GVS |
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Angebote der GVS |
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Angebote für Asylberechtigte |
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Angebote für subsidiär Schutzberechtigte |
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Beratungsstellen im Rahmen der Grundversorgung Wien
In Wien gibt es 7 NGOs, die im Rahmen der Grundversorgung für alle in Wien wohnhafte, psychosoziale Beratung mit unterschiedlichen Schwerpunkten anbieten
Queerbase | Sozial-, Wohn-, und Rechtsberatung für LGBTIQ | https://queerbase.at |
Verein Ute Bock | Sozial- und Wohnberatung (D-Kursangebote, Meldezettel für Wohnungslose) | Verein Ute Bock |
Verein Projekt Integrationshaus | Sozial-, Rechts-, Bildungs-, Wohn-, und Jugendberatung | Integrationshaus |
Volkshilfe Wien AKOMPANO | Sozial-, Wohn-, und Männerberatung; UND: Bildungsberatung und Vermittlung von Deutschkursen (eigenes Budget für Deutschkurse in GVS, abgewickelt über VH) | Volkshilfe Akompano |
Caritas Wien | Sozial-, Wohn-, und Rechtsberatung | Caritas Wien |
Diakonie Flüchtlingsdienst | Sozial-, Jugend- und Wohnberatung, Frauenberatung (Sozial-, sozialmedizinische, Erziehungs-, familienrechtliche und Gewaltberatung) , Arbeitsmarktberatung | Diakonie |
Interface Wien | Wohn-, und Sozialberatung für Asyl- und Subsidiär Schutzberechtigte | Interface Wien |
Anmerkung: im Rahmen der Unterbringung von Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus in der Grundversorgung in Wien, sind eigene Beratungsstellen nur für Vertriebene entstanden:
siehe hier: https://www.fluechtlinge.wien/beratungsstellen => Beratungsstellen für Ukrainer:innen
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