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Bei der Einführung der Grundversorgung vor bald 20 Jahren gab es das Bestreben, die Betreuung von Schutzsuchenden zu vereinheitlichen, die Kostenteilung zwischen Bund und Länder zu fixieren (60:40), eine regionale Überlastung durch Einführung einer verpflichtenden Quote zu vermeiden und ein Stück weit Rechtssicherheit für Asylwerber:innen zu schaffen. Erst 10 Jahre später, im Jahr 2014, wurden Mindeststandards für die Unterbringung und Beratung definiert. Die Grundversorgung von Schutzsuchenden ist aber leider alles andere als einheitlich: es gibt in allen Bundesländern unterschiedliche Betreuungsstrukturen, unterschiedliche Unterbringungsmöglichkeiten, unterschiedliche Bildungsangebote und Unterschiede in der Ausgestaltung bei der Auszahlung von u.a. finanziellen Leistungen z.B. ob das Verpflegungsgeld bar oder per Banküberweisung  ausbezahlt wird. Es hat daher sehr wohl Auswirkungen auf die individuelle, mögliche Alltagsgestaltung der Geflüchteten je nachdem welchem Bundesland sie zugewiesen werden - das Ziel der Vereinheitlichung der Betreuung und Unterbringung konnte nicht erreicht werden. Siehe hier für weitere Details Gegenüberstellungen.

Topaktuell: Tagsatzdiskussionen vs. transparentes Realkostenmodell in Wien

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