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Bei der Einführung der Grundversorgung vor bald 20 Jahren gab es das Bestreben, die Betreuung von Schutzsuchenden zu vereinheitlichen, die Kostenteilung zwischen Bund und Länder zu fixieren (60:40), eine regionale Überlastung durch Einführung einer verpflichtenden Quote zu vermeiden und ein Stück weit Rechtssicherheit für Asylwerber:innen zu schaffen. Erst 10 Jahre später, im Jahr 2014, wurden Mindeststandards für die Unterbringung und Beratung definiert. Die Grundversorgung von Schutzsuchenden ist aber leider alles andere als einheitlich: es gibt in allen Bundesländern unterschiedliche Betreuungsstrukturen, unterschiedliche Unterbringungsmöglichkeiten, unterschiedliche Bildungsangebote und Unterschiede in der Ausgestaltung bei der Auszahlung von u.a. finanziellen Leistungen, z.B. ob das Verpflegungsgeld bar oder per Banküberweisung Banküberweisung oder wie nun seit Anfang Sommer 2024 in OÖ oder NÖ über eine Sachleistungskarte, ausbezahlt wird. Es hat daher sehr wohl Auswirkungen auf die individuelle, mögliche Alltagsgestaltung der Geflüchteten je nachdem welchem Bundesland sie zugewiesen werden - das Ziel der Vereinheitlichung der Betreuung und Unterbringung konnte nicht erreicht werden. Siehe hier für weitere Details Gegenüberstellungen.
Info:
- Im Mai 2024 fand in Zusammenarbeit mit NGOs und asylkoordination das Aktionsmonat zu 20 Jahre Grundversorgung statt, bei Interesse kann hier rund um GVS nachgelesen/nachgehört/nachgeschaut werden.
- An dieser Stelle auch die Information zum Buch: 20 Jahre Grundversorgung - Grund zur Sorge? (erschienen Dez 2024)
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