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- Unterkunft & Verpflegung (Selbst-, Teil- oder Vollversorgung) im organisierten Bereich
- Bei organisierter Unterbringung: € 40,- Taschengeld pro Monat (gibt jedoch Unterschiede in den Bundesländern zur Auszahlung, siehe Info beim jeweiligen Bundesland)
- Auszahlung Barleistungen im privaten Wohnen (gibt jedoch Unterschiede in den Bundesländern zur Höhe der Auszahlung, siehe Info beim jeweiligen Bundesland)
- Krankenversicherung
- Bekleidungshilfe (€ 150/Jahr)
- Schulbedarf für Schüler:innen (€ 200/Jahr) bis zur Schulfpflicht und verpflichtendes Kindergartenjahr
- Information, Beratung & Betreuung (in Wien: Beratungsstellen; Bundesländer: mobile Betreuung)
- Übernahme Fahrtkosten bei behördlichen Ladungen & Überstellungen
- Übernahme Kosten für Bildungsleistungen
- Übernahme Kosten medizinische Heilbehelfe (Brillen, Zahnersatz, ..)
- Überstellungen Leichnam/Begräbniskosten
- Übernahme Kosten im Rahmen eines Pflegeplatzes (maximal € 23.480360)
Erklärung Selbstversorgung, Teil- oder Vollversorgung
| Selbstversorgung | Personen erhalten pro Tag eine bestimmte Summe für den Einkauf von Lebensmittel, es gibt von der Quartiergeber:in keine Lebensmittel zur Verfügung gestellt oder warme Mahlzeiten |
| Vollversorgung | Personen erhalten kein Geld für den Einkauf von Lebensmittel; es werden alle Mahlzeiten (Frühstück, Jause für Schulkinder, Mittagessen, Abendessen, Jause) von der Quartiergeber:in zur Verfügung gestellt |
| Teilselbstversorgung | Personen erhalten nicht die volle Höhe des Verpflegungsgeldes ausbezahlt, sondern nur einen Teil, zb. anstatt € 7,- erhalten sie nur € 4,- und zusätzlich das Frühstück zur Verfügung gestellt |
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