Ein Anruf: "Eine Freundin aus Afghanistan, die in Österreich Asyl bekommen hat, möchte Medizin studieren. Aber da gibt es ein großes Problem: Für die Inskription benötigt sie eine Geburtsurkunde, sie hat aber kein Tazkira."
In diesem Fall gibt es eine einfache, aber nicht sehr bekannte Lösung - die Nachbeurkundung.
Was das genau ist, wer das nützen kann und in welchen Fällen, das ist im folgenden Artikel beschrieben.
Übrigens: Wenn man kein Konventionsflüchtling ist und es unmöglich ist, Personenstands- oder andere Dokumente beizubringen, dann ist es möglich, einen Antrag auf Heilung eines Verfahrensmangels zu stellen.
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