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Grundsätzlich ist es so, dass das Aufenthaltsrecht für Vertriebene weiterhin gilt. Aktuell gilt es bis 4.3.2025. Es kann auch verlängert werden - die Wahrscheinlichkeit dafür ist groß.
Insofern bringt der neue Aufenthaltstitel einfach für alle die, die schon in Beschäftigung sind, eine verbesserte Aufenthaltsperspektive, . Gleichzeitig verschlechtert sich aber die Situation derer nicht, die aus welchen Gründen  auch immer , weil (Kinderbetreuungspflichten, in Pension, etc. , ) in keinem Arbeitsverhältnis stehen, nicht. Sie haben weiterhin automatisch Vertriebenenstatus wie bisher.