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(Stand 26.6.2024)

GRUNDSÄTZLICH ist es so, dass das AUFENTHALTSRECHT für Vertriebene (Vorübergehender Schutz) weiterhin GILT.
Am 25. Juni 2024 wurde der vorübergehenden Schutz vom Rat "Justiz und Inneres"  um ein weiteres Jahr zu verlängern. Er gilt nun bis 4. März 2026

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Der neue Aufenthaltstitel (Rot-Weiß-Rot-Karte plus) bringt einfach für einen Teil derer, die schon in Beschäftigung sind, eine verbesserte Aufenthaltsperspektive.
Gleichzeitig
 verschlechtert sich aber die Situation derer nicht, die aus welchen Gründen auch immer (Kinderbetreuungspflichten, in Pension, etc. ) in keinem Arbeitsverhältnis stehen. Sie haben weiterhin automatisch Vertriebenenstatus wie bisher. 

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Rot-Weiß-Rot - Karte plus für ukrainische Vertriebene

DER UMSTIEG auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus (RWR+ Karte)ist für Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus unter bestimmten Voraussetzungen ab 1. Oktober 2024 möglich. 

Der parlamentarische Prozess und die Verlautbarung im BGBl ist aller Voraussicht nach Anfang Sommer abgeschlossen.
In Kraft treten wird die neue Regelung voraussichtlich mit 1. Oktober 2024, erst dann kann ein Antrag auf die RWR+- Karte gestellt werden. 

Hier der Link zu den FAQs zum neuen Aufenthaltstitel:  Informationen zum Umstieg auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus (bmi.gv.at)
und der offizielle Link zu Fragen bzgl. Vertriebene aus der Ukraine, und der Verlängerung des Aufenthaltsrechts - Ukraine (bmi.gv.at)

Im Detail

Allen Vertriebenen, die

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Wer zusätzlich die folgenden Voraussetzungen erfüllt,  

  • mindestens 24 Monate (2 Jahre) durchgehend niedergelassen ist und
  • Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllen,

dem wird auf Antrag eine RWR+ Karte sogleich für drei Jahre ausgestellt.

Was bedeutet Niederlassung, Modul 1?

    • Als Niederlassung zählen insbesondere auch die Zeiten des Aufenthalts als Vertriebener oder mit einer „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“
    • Modul 1 der Integrationsvereinbarung bedeutet:

Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau A2 und von Kenntnissen der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Modul 1 ist nachgewiesen durch ein Zertifikat des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) über die erfolgreiche Absolvierung der Integrationsprüfung („Zeugnis zur Integrationsprüfung“ auf mind. Sprachniveau A2). Prüfung beim ÖIF selbst oder bei berechtigten Instituten. 

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WANN und WO 
kann der ANTRAG auf RWR+ Karte gestellt werden?

ab wann?
Ein Antrag auf Ausstellung der RWR+ Karte kann voraussichtlich erst ab 1. Oktober 2024 (nach Inkrafttreten der neuen Regelung) gestellt werden.


wo?
und zwar bei der zuständigen Niederlassungsbehörde stellen. Dies richtet sich nach Ihrem Wohnsitz:

Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg:
Die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde Ihres Wohnsitzes:  Bezirkshauptmannschaft bzw. in Statutarstädten der Magistrat.
Steiermark: Die jeweilige Bezirkshauptmannschaft, in Graz jedoch der Landeshauptmann (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3).
Wien:  Amt der Wiener Landesregierung, MA 35

Sobald eine Online Anmeldung für die Antragstellung möglich ist, finden Sie den Link hier.

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Einschätzungen dieser Regelung

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