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// und hier die gesamten FAQ der BBU zu Ukraine:  https://www.bbu.gv.at/ukraine-info-faq-deutsch //

Beizubringende Urkunden:
Es ist ratsam, Dokumente wie Geburtsurkunde in Übersetzung beizubringen, ist eine Hilfestellung für die Behörde. Die Übersetzung muss nicht beglaubigt sein, allerdings könnte das Vorliegen einer beglaubigten Übersetzung das Verfahren beschleunigen.  //meine Einschätzung: Es wird wohl eine einfache Übersetzung auch reichen, das Verfahren rasch abzuwickeln, da es ja nur um die lateinische Schreibung kyrillischer Schrift geht. Da lohnt es sich wohl, es drauf ankommen zu lassen. Kosten einer beglaubigten Übersetzung ab €35 //
Der/die Partner*in ist anzugeben, aber Heiratsurkunde nicht notwendig. 

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Familienbeihilfe wird nicht auf die GVS angerechnet.
Das heißt, die Familienbeihilfe kommt als Geldleistung zusätzlich zur Grundversorgung. Möglicherweise reduziert sich dadurch das