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Personen mit Vertriebenenstatus
Bei dieser Personengruppe kommt das Anrechnungsmodell 65:35 zur Anwendung.
Wenn das Einkommen über dem Freibetrag liegt, wird 65% des darüberliegenden Betrags auf die Grundversorgung angerechnet, solange dieser Betrag unterhalb der Grundversorgungsleistung liegt. Die restlichen 35% des darüberliegenden Einkommens werden nicht angerechnet.
Personen mit Vertriebenenstatus haben Anspruch auch Familienbeihilfe. Diese wird auch nicht auf die GVS angerechnet.

Berechnungsbeispiele für eine Familie mit Vertriebenenstatus (von https://www.fluechtlinge.wien/arbeit übernommen)

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