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Personen mit Vertriebenenstatus
Bei dieser Personengruppe kommt das Anrechnungsmodell 65:35 zur Anwendung.
Wenn das Einkommen über dem Freibetrag liegt, wird 65% des darüberliegenden Betrags auf die Grundversorgung angerechnet, solange dieser Betrag unterhalb der Grundversorgungsleistung liegt. Die restlichen 35% des darüberliegenden Einkommens werden nicht angerechnet.

Berechnungsbeispiele für eine Familie mit Vertriebenenstatus (von https://www.fluechtlinge.wien/arbeit übernommen, danke dem Kommentar)

Die Familie besteht aus einer Frau und ihren beiden minderjährigen Kindern.
Grundversorgungsleistungen in einer individuellen Unterkunft: 260 Euro Verpflegung für Erwachsene plus 290 Euro Verpflegung für 2 minderjährige Kinder plus 330 Euro Mietzuschuss, somit erhält die Familie gesamt maximal 880 Euro Grundversorgungsleistungen.

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