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Die Tagsätze sind Kostenhöchstsätze, dies bedeutet dass dies der maximale Betrag ist, der pro Person zur Verfügung steht. Einzelne Bundesländer haben (in der Vergangenheit) schöpfen den Kostenhöchstsatz nicht zur Gänze ausgeschöpft, aktuell ist das Burgenland das einzige Bundesland, das nur einen Kostenhöchstsatz von €20,50/Tag/Person in der Regelbetreuung verrechnet. Alle anderen sind bereits seit letztem Jahr bei € 25,-/Tag/Person. aus, siehe Tabelle weiter unten. Die Unterbringung von Schutzsuchenden basiert oftmals auf politisch emotional aufgeladenen Debatten anstatt objetktiv geführter Diskussionen mit sinnvollen Handlungsanleitungen. Es ist ein hochpolitischer und unliebsamer Bereich ist und es hat den Anschein, dass die zuständigen Ressorts der Länder diesen Bereich als unangenehmes Anhängsel erleben und sich vor der Durchsetzung von Verbesserungen im Rahmen der Grundversorgung scheuen (Neiddebatte, Angst vor Wähler:innenverlust). Die Ressourcen für die Betreuung waren und sind beschränkt und die Versorgung von Schutzsuchenden ist auf der politischen Agenda nicht Priorität Nummer 1. Daher fordern engagierte NGOs schon lange, das die Tagsätze für die Betreuung keine Kostenhöchsätze sind, sondern Mindestsätze sein sollen. Darüber hinaus ist eine Echtkostenabrechung über die Unterbringung & Versorgung anstatt Vergütung über Tagsätze der wohl bessere Weg, da die NGOs zumeist nur deswegen gute Arbeit leisten können, weil für die Betreuung auch Spenden und freiwilliges Engagement einfließen um notwendige Leistungen anbieten zu können, die Tagesstruktur ermöglichen wie zb. Deutschkurse oder aber auch um gesundheitliche/medizinische/psychosoziale Betreuungs- und Beratungsangebote setzen zu können. Es gibt wohl keinen anderen Dienstleistungsbereich der so schlecht finanziert ist, wie die Versorgung von Schutzsuchenden. Es erfolgte bis dato in diesem Dienstleistungsbereich (gibt es sonst in keinem anderen Dienstleistungsbereich) keine jährliche Valorisierung der Tagsätze obwohl Kosten für Löhne, Miete, Betriebskosten, Sachkosten jährlich steigen.

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Aufgrund der schlechten Finanzierung fordern/forderten engagierte NGOs schon lange eine Echtkostenabrechnung, in der ALLE Kosten, die im Rahmen der Betreuung anfallen, auch bezahlt werden. Diese Kosten sind je nach Standort/Bundesland usw. unterschiedlich und müssen auch Organisations-individuell betrachtet werden. Eine Sockelfinanzierung als Basisfinanzierung plus Tagsatz pro Tag/pro Person für die betreuende Organisation wäre auch ein Modell das möglich wäre. Grundsätzlich braucht es aber bei einem Tagsatzmodell  jedenfalls die Einbettung einer jährliche Valorisierung. Für derartige Veränderungen braucht es aber den politischen Willen und die Überzeugung qualitätsvolle Betreuung für jene vulnerable Gruppe der Schutzsuchenden gewährleisten zu wollen. Nun diese Überzeugung gibt es jetzt, zumindest zwischen BMI und Stadt Wien: Das transparente Realkostenmodell wurde im September 23 auf der Landesflüchltingsreferent:innenkonferenz vorgestellt, dieses wird zwischen Stadt Wien und BMI als Pilot starten. Mit dem Realkostenmodell werden die tatsächlich anfallenden Kosten in der Unterbringung abgerechnet, nicht wie bisher über einen gedeckelten Tagsatz/Pauschalbetrag. Für vulnerable Gruppen (EBB, Kinderflüchtlinge/UMF und Pflegeplatz) erfolgt die rückwirkende Verrechnung bereits mit 1.1.2023 und ab 1.1.2024 auch im Rahmen der Regelbetreuung. Dies ist jedenfalls als Erfolg zu werten, denn es geht hiermit eine langjährige Forderung der Wr. NGOs in Erfüllung. Vor dem Hintergrund, dass das System Grundversorgung so wie es heute funktioniert, nächstes Jahr 20 Jahre wird, ist der Beschluss zum transparenten Realkostenmodell die wohl bislang beste Errungenschaft die zwischen Bund und einem Bundesland erreicht wurde. Die Kostenhöchstsätze sind in den letzten - bald 20 Jahren - bislang nur 4x erhöht werden, eine jährliche Valorisierung wurde nie mitbeschlossen. Der Unterbringungstagsatz wurde 2004 mit € 17,-/Person/Tag festgelegt und liegt heute bei € 25,-/Person/Tag. Das sind nicht einmal € 10,- Steigerung innerhalb von 20 Jahren. ! Daher ist das transparente Realkostenmodell in Wien ein bedeutsamer Vorstoß und somit ein erster Schritt in Richtung menschenwürdigere Unterbringung. Es wird gehofft, das andere Bundesländer dem Modell folgen wollen und die Unterbringung tatsächlich einheitlich gestaltet wird werden kann und somit eines der ursprünglichen Ziele der GVV eingehalten , einer Zielerreichung zugeführt werden kann.
Berichterstattung hier, hier und hier sowie Information BMI und .

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