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Der Tagsatz für die Unterbringung im Rahmen der GVS wurde erst aufgrund des Krieges in der Ukraine im Jahr 2022 erhöht ( siehe Berichterstattung hier oder hier), allerdings wurde nur der Satz für die Regelbetreuung (von € 21,- auf € 25,-) und die finanziellen Leistungen für privates Wohnen erhöht, nicht die Kostensätze für die Betreuung von Kinderflüchtlingen, der EBB-Tagsatz oder jener für Personen, die einen Pflegeplatz brauchen sowie ebenso nicht die individuellen Leistungen wie Taschengeld, Bekleidungsgeld oder Schulgeld u.a. (Diese wurden seit Einführung der Grundversorgung nie erhöht; was zur Folge hat, dass diese mittlerweile seit bald 20 Jahren in derselben Höhe ausbezahlt werden - Es gab nie eine Anpassung!!). Davor war die letzte Erhöhung im Jahr 2016, diese umfasste zumindest neben der Erhöhung des Kostensatzes für Regelbetreuung, auch jenen für EBB und für die Betreuung von Kinderflüchtlingen. 

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