(Stand Jän 24)
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zw. €3,50 bis €7,- U 18
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SV) Selbstversorgung: Personen erhalten pro Tag oder pro Monat ein Verpflegungsgeld für den Einkauf von Lebensmittel, es gibt von der Quartiergeber:in keine Lebensmittel zur Verfügung gestellt oder warme Mahlzeiten
(TSV) Teilselbstversorgung: Personen erhalten nicht die volle Höhe des Verpflegungsgeldes ausbezahlt, sondern nur einen Teil, zb. anstatt € 7,- erhalten sie nur € 4,- und zusätzlich das Frühstück zur Verfügung gestellt.
(VV) Vollversorgung: Personen erhalten kein Geld für den Einkauf von Lebensmittel; es werden alle Mahlzeiten (Frühstück, Jause für Schulkinder, Mittagessen, Abendessen, Jause) von der Quartiergeber:in zur Verfügung gestellt.
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€ 7,-
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€ 7,- ERW
€ 5,- U18
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€ 25,-
oder € 16,-
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in TSV € 155,-/Monat
in SV € 195,-/Monat
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€ 25,-
€ oder 12,-
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€ 180,-/Monat/ERW
€ 80,-/Monat/U 18
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€ 25,-
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€ 245,- /Monat/ERW
€ 145,- /Monat/U 18
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€ 25,-
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€ 7,-
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Richtung Echtkosten-
abrechnun
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€ 260,- / Monat/ERW
€ 155,-/Monat/U 18
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(SV=Selbstversorgung, VV=Vollversorgung, TSV=Teilselbstversorgung)
*Ad NÖ
Ad Zusatzleistungen:
Sofern der Quartiergeber bereit ist, einzelne dieser Zusatzleistungen zu erbringen, hat er gegenüber dem Auftraggeber für drei Punkte jeweils einen zusätzlichen Anspruch auf einen Tagessatz-Aufschlag in Höhe von EUR 1,-- brutto; diese Tagessatz-Aufschläge sind jedoch mit EUR 2,-- brutto begrenzt. Der Quartiergeber kann also für sechs oder mehr Punkte maximal EUR 2,-- zusätzlich zum jeweiligen Tagessatz gemäß litera a verrechnen. (vgl Mustervertrag Land NÖ)
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**Ad Stmk
in Einrichtungen von Caritas Teilselbstversorgung ermöglicht, Auszahlung € 110155,- VG vor Ort
Private Quartiergeber:innen (Pensionen) zumeist Selbstversorgung erhalten als Tagsatz nur € 16,-; Auszahlung VG über mobile Betreuung
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