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  • Unterkunft & Verpflegung (Selbst-, Teil- oder Vollversorgung) im organisierten Bereich
  • Bei organisierter Unterbringung: € 40,- Taschengeld pro Monat (gibt jedoch Unterschiede in den Bundesländern zur Auszahlung, siehe Info beim jeweiligen Bundesland)
  • Auszahlung Barleistungen im privaten Wohnen (gibt jedoch Unterschiede in den Bundesländern zur Höhe der Auszahlung, siehe Info beim jeweiligen Bundesland)
  • Krankenversicherung
  • Bekleidungshilfe (€ 150/Jahr)
  • Schulbedarf für Schüler:innen (€ 200/Jahr) bis zur Schulfpflicht und verpflichtendes Kindergartenjahr
  • Information, Beratung & Betreuung (in Wien: Beratungsstellen; Bundesländer: mobile Betreuung)
  • Übernahme Fahrtkosten bei behördlichen Ladungen & Überstellungen
  • Übernahme Kosten für Bildungsleistungen
  • Übernahme Kosten medizinische Heilbehelfe (Brillen, Zahnersatz, ..)
  • Überstellungen Leichnam/Begräbniskosten
  • Übernahme Kosten im Rahmen eines Pflegeplatzes (maximal € 23.480360)

Erklärung Selbstversorgung, Teil- oder Vollversorgung



SelbstversorgungPersonen erhalten pro Tag eine bestimmte Summe für den Einkauf von Lebensmittel, es gibt von der Quartiergeber:in keine Lebensmittel zur Verfügung gestellt oder warme Mahlzeiten
VollversorgungPersonen erhalten kein Geld für den Einkauf von Lebensmittel; es werden alle Mahlzeiten (Frühstück, Jause für Schulkinder, Mittagessen, Abendessen, Jause) von der Quartiergeber:in zur Verfügung gestellt
TeilselbstversorgungPersonen erhalten nicht die volle Höhe des Verpflegungsgeldes ausbezahlt, sondern nur einen Teil, zb. anstatt € 7,- erhalten sie nur € 4,- und zusätzlich das Frühstück zur Verfügung gestellt

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Auszahlungen der Barleistungen
Taschengeld, Verpflegungsgeld, Bekleidungsgeld, etc. erfolgen meist bar in der Einrichtung (1x/Monat oder 2x/Monat oder wöchentlich im Nachhinein). In Tirol, Vorarlberg und Wien (für privat Wohnende) erfolgt die Auszahlung seit geraumer Zeit bereits auf ein Bankkonto. Siehe Gegenüberstellung hier

Aufregung - Sachleistungskarte OÖ
Für Aufregung hat die Einführung der Sachleistungskarte (umgangssprachlich oftmals unter Bezahlkarte bekannt) Anfang Sommer 2024 gesorgt. BMI und Land OÖ haben sich auf ein gemeinsames Pilotprojekt geeinigt: somit wurde in einer Bundeseinrichtung der BBU in OÖ damit gestartet, den Bewohner:innen anstatt Bargeld, eine Sachleistungskarte auszugeben. Auf diese wird das Taschengeld aufgebucht. Bei der Zuweisung in die Landesgrundversorgung in OÖ wird die Sachleistungskarte mitgenommen und die Personen erhalten ihre weiteren finanziellen Leistungen (über die Quartiergeber:innen) ebenso auf diese Karte ausbezahlt. Die Sachleistungskarte (=Debitkarte) erhalten nur Asylwerber:innen, nicht Vertriebene aus der Ukraine. Barbehebungen sind bis zu einer maximalen Höhe von € 40,- möglich, sowie die Bezahlung in Supermärkten, Apotheken usw.
Info vom BMI siehe hier, ÖVP OÖ hier. Hier die Infos zur weiteren Ausrollung in OÖ für privat Wohnende vom Land OÖ sowie Artikel von der Presse und Info BMI zum Start der Ausschreibung zur Sachleistungskarte. Grundsätzlich ist geplant, dass die Sachleistungskarte bundesweit zum Einsatz kommen soll, bei der erfolgten Ausschreibung haben sich Wien und (weiterer Artikel Wien) jedoch nicht beteiligt. Hier der link zu den Ausschreibungsunterlagen des Vergabeportals der BBG (Bundesbeschaffungsagentur). 

Aufregung - Bezahlkarte NÖ
NÖ hat sich im Juni 2024 mit der Einführung mit ihrer eigenen 'Bezahlkarte' hervorgetan: sie haben neben OÖ ein eigenes Bezahlkarten-Projekt gestartet, und zwar mit Pluxee (ehemals Sodexho). Ausgenommen sind jedoch Vertriebene aus der Ukraine und Privat Wohnende. Bei diesem Modell sind keine Barbehebungen möglich, Asylwerber:innen erhalten Anfang des Monats pro Person € 40,-/Monat bar ausbezahlt. Das Verpflegungsgeld wird auf die Pluxee Karte aufgebucht. Das Projekt bringt einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich, die Barauszahlung wurde nicht eingestellt, sondern wird weiter fortgeführt und parallel kommt die Pluxee-Karte zum Einsatz. Die Pluxee-Karte ist eine Lebensmittelkarte, daher sind Käufe in Apotheken, bei ÖBB Automaten, in Sozialmärkten, auf Märkten generell oder in second hand Läden nicht möglich. Dies ist auch die größte Kritik am NÖ-Modell, neben dem diskriminierenden und de-humanisierenden Charakter.
Das Modell soll ab September 2024 auf das gesamte Flächenbundesland ausgeweitet werden, siehe hier Info von von Landesregierung NÖ. NÖ hat sich nicht bei der Ausschreibung zur Sachleistungskarte beteiligt, siehe Artikel hier.

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