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- Unterkunft & Verpflegung (Selbst-, Teil- oder Vollversorgung) im organisierten Bereich
- Bei organisierter Unterbringung: € 40,- Taschengeld pro Monat (gibt jedoch Unterschiede in den Bundesländern zur Auszahlung, siehe Info beim jeweiligen Bundesland)
- Auszahlung Barleistungen im privaten Wohnen (gibt jedoch Unterschiede in den Bundesländern zur Höhe der Auszahlung, siehe Info beim jeweiligen Bundesland)
- Krankenversicherung
- Bekleidungshilfe (€ 150/Jahr)
- Schulbedarf für Schüler:innen (€ 200/Jahr) bis zur Schulfpflicht und verpflichtendes Kindergartenjahr
- Information, Beratung & Betreuung (in Wien: Beratungsstellen; Bundesländer: mobile Betreuung)
- Übernahme Fahrtkosten bei behördlichen Ladungen & Überstellungen
- Übernahme Kosten für Bildungsleistungen
- Übernahme Kosten medizinische Heilbehelfe (Brillen, Zahnersatz, ..)
- Überstellungen Leichnam/Begräbniskosten
- Übernahme Kosten im Rahmen eines Pflegeplatzes (maximal € 23.480360)
Erklärung Selbstversorgung, Teil- oder Vollversorgung
| Selbstversorgung | Personen erhalten pro Tag eine bestimmte Summe für den Einkauf von Lebensmittel, es gibt von der Quartiergeber:in keine Lebensmittel zur Verfügung gestellt oder warme Mahlzeiten |
| Vollversorgung | Personen erhalten kein Geld für den Einkauf von Lebensmittel; es werden alle Mahlzeiten (Frühstück, Jause für Schulkinder, Mittagessen, Abendessen, Jause) von der Quartiergeber:in zur Verfügung gestellt |
| Teilselbstversorgung | Personen erhalten nicht die volle Höhe des Verpflegungsgeldes ausbezahlt, sondern nur einen Teil, zb. anstatt € 7,- erhalten sie nur € 4,- und zusätzlich das Frühstück zur Verfügung gestellt |
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Aufregung - Sachleistungskarte OÖ
Für Aufregung hat die Einführung der Sachleistungskarte (umgangssprachlich oftmals unter Bezahlkarte bekannt) Anfang Sommer 2024 gesorgt. BMI und Land OÖ haben sich auf ein gemeinsames Pilotprojekt geeinigt: somit wurde in einer Bundeseinrichtung der BBU in OÖ damit gestartet, den Bewohner:innen anstatt Bargeld, eine Sachleistungskarte auszugeben. Auf diese wird das Taschengeld aufgebucht. Bei der Zuweisung in die Landesgrundversorgung in OÖ wird die Sachleistungskarte mitgenommen und die Personen erhalten ihre weiteren finanziellen Leistungen (über die Quartiergeber:innen) ebenso auf diese Karte ausbezahlt. Die Sachleistungskarte (=Debitkarte) erhalten nur Asylwerber:innen, nicht Vertriebene aus der Ukraine. Barbehebungen sind bis zu einer maximalen Höhe von € 40,- möglich, sowie die Bezahlung in Supermärkten, Apotheken usw.
Info vom BMI siehe hier, ÖVP OÖ hier. Hier die Infos zur weiteren Ausrollung in OÖ für privat Wohnende vom Land OÖ sowie Artikel von der Presse und Info BMI zum Start der Ausschreibung zur Sachleistungskarte. Grundsätzlich ist geplant, dass die Sachleistungskarte bundesweit zum Einsatz kommen soll, bei der erfolgten Ausschreibung haben sich Wien (weiterer Artikel Wien und ) NÖ jedoch nicht beteiligt. Hier der link zu den Ausschreibungsunterlagen des Vergabeportals der BBG (Bundesbeschaffungsagentur).
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