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Organisationen die in der Betreuung tätig sind, erhalten pro Person € 25,- (in manchen Bundesländern auch weniger, der Einfachheit halber, bleiben wir bei € 25,-). Eine Organisation muss also mit € 25,- brutto pro Person auskommen. je nach Organisationsstruktur sind diese Umsatzsteuerbefreit oder nicht. Es muss für das Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung noch € 6,50,- (Der Einfachheit halber, bleiben wir bei € 6,50, es wird auch über € 6,50 ausbezahlt) abgezogen werden. Falls es keine Selbstversorgung gibt, muss ebenso Geld für die Lebensmittel ausgegeben werden, will heißen, die vollen € 25,- stehen nicht alleinig für Kostentragung von Betreuung zur Verfügung. Sprich, der Organisation bleibt pro Person/pro Tag in etwa € 18,50 über, mit der sämtliche Kosten die im Rahmen der Betreuung entstehen, bestritten werden müssen: Löhne, Miete, Betriebskosten, Strom/Gas, Versicherungen, Sachkosten wie Reinigungsmaterial und Hygienemittel usw. Aktuell Steigende Strompreise und Inflation erschweren diese Situation noch einmal. Soviel also zu Asylindustrie.

Stichwort Asylindustrie: NGOs, insbesondere der Caritas wurde vorgeworfen mit der Unterbringung und Betreuung bereits Teil eines finanziellen Kuchens zu sein, den sie nicht wieder hergeben wollen. Das hatte jenen Beigeschmack, als ob sich NGOs durch die Gelder für die Betreuung bereichern und Gewinne ausschütten. Dies entspricht natürlich nicht der Wahrheit sondern eher das Gegenteil ist der Fall. Die im Rahmen der Bundesbetreuung früher tätige NGO ORS hatte tatsächlich Gewinne erzielt, siehe Artikel hier.


Bundesland

Tagsatz (Stand 1001/20232024)

Wien

€ 25,-

Burgenland

€ 25,-

NÖ*

€ 23,-

€ 25,-

Steiermark**

€ 25,- (oder € 16,-) dass

Kärnten***

€ 25,- (oder € 12,-)

Tirol

€ 25,-

Salzburg

€ 25,-

Vorarlberg

Richtung Echtkostenabr.

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