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Was ist die Grundversorgung?

Um das Dickicht der sogenannten Grundversorgung zu entwirren, haben wir innerhalb des Kompetenznetzwerks alle wichtigen und wesentlichen Infos zu dem Thema an einem Ort zusammengetragen. Diese Information wird von uns gepflegt und aktuell gehalten. Außerdem wollen wir aktuelle Bezüge/Bruchstellen der GVS sowie einzelne pikante Details ebenso hier widerspiegeln. Die unterschiedlichen Bereiche könnt ihr auf der linken Seite sehen und euch dort durchnavigieren, z.B. durch die unterschiedlichen Bundesländer, rechtliche Rahmenbedingungen oder Gegenüberstellungen. Eine gute allgemeine Übersicht zur Grundversorgung findet sich auch auf der Seite der asylkoordination, nämlich hier.

Die Infos auf dem Kompetenznetzwerk Asyl zur Grundversorgung konzentrieren sich in erster Linie auf die Unterbringung und Versorgung von Erwachsenen Geflüchteten und Familien, nicht auf die Unterbringung von Kinderflüchtlingen oder Fluchtwaisen - also Minderjährige Geflüchtete ohne Eltern. Infos zu Fluchtwaisen und zu allem was hier wichtig ist, findet ihr hier.

Was ist die Grundversorgung?

Die Grundversorgung Unter ‚Grundversorgung‘ (kurz GVS) ist das Versorgungssystem für schutzsuchende Menschen in Österreich. Darunterwird die vorübergehende Unterbringung, Betreuung und Beratung von Asylwerber:innen verstanden, und zwar während der Zeit des laufenden Asylverfahrens. Es ist im Vergleich zu anderen sozialen Hilfssystemen (zb. Mindestsicherung) ein stark unterversorgter Bereich. Neben der Gruppe der Asylwerber:innen sind folgende weitere Personengruppen als Zielgruppe der GVS subsumiert:

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Die Grundversorgung hat die damalige sogenannte Bundesbetreuung für Geflüchtete abgelöst und ist mit 1.5.2004 in Kraft getreten. Grund für die Umstrukturierung der Betreuung und Unterbringung von Geflüchteten war die EU Aufnahmerichtlinie aus 2003 für Personen, die internationalen Schutz beantragen, die mittlerweile von der Aufnahmerichtlinie 2013 abgelöst wurde. Siehe rechtliche Rahmenbedingungen und Details zur Einführung der Grundversorgung hier.

Im Mai 2024 fand das Aktionsmonat zu 20 Jahre Grundversorgung statt, bei Interesse kann hier rund um GVS nachgelesen/nachgehört/nachgeschaut werden.
An dieser Stelle auch die Information zum Buch: 20 Jahre Grundversorgung - Grund zur Sorge? (erschienen Dez 2024)

Bei der Einführung der Grundversorgung vor bald 20 Jahren gab es das Bestreben, die Betreuung von Schutzsuchenden zu vereinheitlichen, die Kostenteilung zwischen Bund und Länder zu fixieren (60:40), eine regionale Überlastung durch Einführung einer verpflichtenden Quote zu vermeiden und ein Stück weit Rechtssicherheit für Asylwerber:innen zu schaffen. Erst 10 Jahre später, im Jahr 2014, wurden Mindeststandards für die Unterbringung und Beratung definiert. Die Grundversorgung von Schutzsuchenden ist aber leider alles andere als einheitlich: es gibt in allen Bundesländern unterschiedliche Betreuungsstrukturen, unterschiedliche Unterbringungsmöglichkeiten, unterschiedliche Bildungsangebote und Unterschiede in der Ausgestaltung bei der Auszahlung von u.a. finanziellen Leistungen, z.B. ob das Verpflegungsgeld bar oder per Banküberweisung  Banküberweisung oder wie nun seit Anfang Sommer 2024 in OÖ oder NÖ über eine Sachleistungskarte, ausbezahlt wird. Es hat daher sehr wohl Auswirkungen auf die individuelle, mögliche Alltagsgestaltung der Geflüchteten je nachdem welchem Bundesland sie zugewiesen werden - das Ziel der Vereinheitlichung der Betreuung und Unterbringung konnte nicht erreicht werden. Siehe hier für weitere Details Gegenüberstellungen.


Info:

  • Im Mai 2024 fand in Zusammenarbeit mit NGOs und asylkoordination das Aktionsmonat zu 20 Jahre Grundversorgung statt, bei Interesse kann hier rund um GVS nachgelesen/nachgehört/nachgeschaut werden.
  • An dieser Stelle auch die Information zum Buch: 20 Jahre Grundversorgung - Grund zur Sorge? (erschienen Dez 2024)


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