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Wir ersuchen euch, die Plattform aktiv zu benutzen. Besonders der Bereich Fragen liegt uns sehr am Herzen, da eure Erfahrungen unseren Projekten enorm helfen können. Oft ist es ja nicht ausschlaggebend, die richtige Gesetzesstelle zu kennen, sondern die Anregungen für eine erfolgreiche Hilfe zu kennen. Gerne könnt ihr auch unseren Blog nutzen, mit diesem Link könnt ihr gleich euren ersten Blog-Eintrag erstellen.
Und hier die Liste unserer bisherigen Projekte
Projekt | Beschreibung |
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Eine Strafregisterbescheinigung wird in vielen Bereichen des Lebens benötigt. Für Asylwerber*innen gibt es aber immer wieder unterschiedliche Informationen über die Möglichkeiten einer Ausstellung. Selbst in der Verwaltung und bei den Sicherheitsbehörden gibt es kein eindeutiges Bild der rechtlichen Rahmenbedingungen. | |
Wie funktioniert der Pflichtschulabschluss? Immer wieder gibt es Fragen zu den Möglichkeiten, Voraussetzungen, Ablauf, Kosten usw. Jutta Lang hat sich das Thema angeschaut und eine Zusammenfassung der wichtigsten Bereiche erstellt. Außerdem gibt es Links zu den Erwachsenenbildungseinrichtungen in allen Bundesländern. | |
Wer kennt sich aus, wenn eine asylberechtigte Person Dokumente für österreichische Behörden benötigt? Gerlinde Buchberger hat sich das Thema angeschaut und die wichtigsten Fragen beantwortet. | |
Unter ‚Grundversorgung‘ (kurz GVS) wird die Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Beratung von Asylwerber:innen verstanden, und zwar während der Zeit des laufenden Asylverfahrens. Dazu muss ordnungshalber gesagt werden, dass es zusätzlich zur Gruppe der Asylwerber:innen auch andere Aufenthaltstitel gibt, die als Zielgruppe der GVS gelten, nämlich:. | |
Der Diakonie Flüchtlingsdienst hat uns freundlicherweise eine Gegenüberstellung der diversen Aufenthaltstitel und Sozialleistungen pro Bundesland zur Verfügung gestellt! Eine wahre Goldgrube. | |
Wir haben Basisinformationen zur rechtlichen Stellung der ukrainischen Vertriebenen zusammengestellt. Aktuelle Entwicklungen werden geteilt. Ebenso die Ergebnisse aus alle 8 Wochen stattfindenden Vernetzungstreffen mit Initiativen und Ehrenamtlichen, die in NÖ und im Burgenland Geflüchtete, insbesondere Ukrainer:innen unterstützen. | |
Ein Fremdenpass kann grundsätzlich nur subsidiär Schutzberechtigten, die keinen eigenen Reisepass erlangen können, sowie Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit und mit rechtmäßigem Aufenthalt ausgestellt werden. Klaus Hofstätter von der asylkoordination hat die wesentlichen Informationen zusammengetragen |
Aktuelle TERMINE
ZOOMAustausch Ukraine
für Initiativen aus NÖ
Di. 26.03.2024 | 18:00
Link bitte per Mail anfordern
____________________________________________________________ZoomAustausch Ukraine, Do.13.10., 18 Uhr
Link anfordern hier
gefördert vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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