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Wir sind stolz, folgende Themen in unserer Wissensdatenbank aufgenommen zu haben.

Image ModifiedStrafregisterbescheinigung für Asylwerber*innen

Eine Strafregisterbescheinigung wird gehört in vielen Bereichen des Lebens benötigt. Für AsylwerberInnen gibt es aber immer wieder unterschiedliche zu den Dokumenten, die als Eingangsvoraussetzung vorzulegen sind.
Für Asylwerber*innen gibt es immer wieder widersprüchliche Informationen über die Möglichkeiten einer Ausstellung. Selbst in der Verwaltung und bei den Sicherheitsbehörden gibt es kein eindeutiges Bild der rechtlichen RahmenbedingungenZentraler Problempunkt ist oft die Notwendigkeit, ein Dokument vorzulegen, das die Identität einwandfrei nachweist.
Das Projekt soll stellt die geltenden Normen darstellen und AsylwerberInnendar und soll Asylwerber*innen, Behörden und engagierten Personen einen Anlaufpunkt bietenAnhaltspunkt geben.



Pflichtschulabschluss

Wie funktioniert der Pflichtschulabschluss? Immer wieder gibt es Fragen zu den Möglichkeiten, Voraussetzungen, Ablauf, Kosten usw. Jutta Lang hat sich das Thema angeschaut des Themas angenommen und eine Zusammenfassung der wichtigsten Bereiche Aspekte erstellt. Außerdem gibt es Links zu den Erwachsenenbildungseinrichtungen in allen Bundesländern, die Pflichtschulabschlusskurse anbieten.


Nachbeurkundung

Wer kennt sich aus, wenn eine Eine asylberechtigte Person Dokumente für österreichische Behörden benötigtbenötigt eine Geburtsurkunde, kann die aber nicht im Original beibringen. Oder eine Heiratsurkunde. Was tun? Gerlinde Buchberger hat sich das Thema Nachbeurkundung angeschaut und die wichtigsten Fragen beantwortet.



Grundversorgung

Unter "Grundversorgung" (kurz GVS) wird die Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Beratung von Asylwerber:innen verstanden, und zwar während der Zeit des laufenden Asylverfahrens. Das Thema is ist nicht einfach zu durchschauen. Dani Krois hat und Marion Kremla haben eine Übersicht geschaffen, die sich sehen lassen kann. 


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Fremdenpass

Ein Fremdenpass kann grundsätzlich nur subsidiär Schutzberechtigten, die keinen eigenen Reisepass erlangen können, sowie Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit und mit rechtmäßigem Aufenthalt ausgestellt werden. Klaus Hofstätter von der asylkoordination hat die wesentlichen Informationen zusammengetragen


Ukraine

Hier finden Sie grundlegende Informationen, aktuell etwa einen inoffiziellen Zuverdienstgrenzenrechner,

sowie Ergebnisprotokolle aus unseren Vernetzungs- und Austauschtreffen.