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Der Tagsatz für die Unterbringung im Rahmen der GVS wurde erst aufgrund des Krieges in der Ukraine im Jahr 2022 erhöht ( siehe Berichterstattung hier oder hier), allerdings wurde nur der Satz für die Regelbetreuung (von € 21,- auf € 25,-) und die finanziellen Leistungen für privates Wohnen erhöht, nicht die Kostensätze für die Betreuung von Kinderflüchtlingen, der EBB-Tagsatz oder jener für Personen, die einen Pflegeplatz brauchen sowie ebenso nicht die individuellen Leistungen wie Taschengeld, Bekleidungsgeld oder Schulgeld u.a. (Diese wurden seit Einführung der Grundversorgung nie erhöht; was zur Folge hat, dass diese mittlerweile seit bald 20 Jahren in derselben Höhe ausbezahlt werden - Es gab nie eine Anpassung). Davor war die letzte Erhöhung im Jahr 2016, diese umfasste zumindest neben der Erhöhung des Kostensatzes für Regelbetreuung, auch jenen für EBB und für die Betreuung von Kinderflüchtlingen. 

Auf der Landesflüchtlingsreferent:innenkonferenz im September 2023 wurde eine Erhöhung der Kostensätze für vulnerable Gruppen beschlossen: Unterbringung im EBB Bereich Erhöhung des Tagsatzes von € 48,- auf € 60,-, für Kinderflüchtlinge (umF) von € 95,- auf € 112,- und für Personen mit Pflegebedarf von € 2.480,-/Monat auf € 3.360,-/Monat. Ebenso wurde das transparente Realkostenmodell vorgestellt, welches zwischen der Stadt Wien und BMI als Pilot starten wird. Mit dem Realkostenmodell werden die tatsächlich anfallenden Kosten in der Unterbringung abgerechnet, nicht wie bisher über einen gedeckelten Tagsatz/Pauschalbetrag. Für vulnerable Gruppen (EBB, Kinderflüchtlinge/UMF und Pflegeplatz) erfolgt die rückwirkende Verrechnung bereits mit 1.1.2023 und ab 1.1.2024 auch im Rahmen der Regelbetreuung.
Berichterstattung hier, hier und hier sowie Information BMI und .

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