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Der Tagsatz für die Unterbringung im Rahmen der GVS wurde seit 2016 nicht mehr erhöht. Das was alle verbindet, ist die unzureichende Finanzierung über den so genannten Tagsatz in der Grundversorgung. Organisationen erhalten für die Betreuung von Geflüchteten eine festgelegte Summe pro Person und Tag ( aktuell € 21,-) mit der alle Kosten, die rund um die Betreuung entstehen, bestritten werden müssen. Die letzte Anhebung der Tagsätze fand 2016 statt. In der Realität bedeutet das, dass zwar Personal-, Miet- und Betriebs- sowie Sachkosten jährlich steigen, die Träger in der Flüchtlingshilfe aber stets mit demselben Budget auskommen müssen. Es gibt keinerlei Kompensationszahlungen von staatlicher Seite, die hier ausgleichend wirken könnten. (Vgl. Artikel menschenwürdiges Wohnen, D. Krois, asylaktuell 02-21).

Im Jahr 2022 gab es wieder einige Diskussionen zur Erhöhung der Tagsätze für die Versorgung von Asylsuchenden, unter anderem auch aufgrund der Ukraine-Krise und der damit in Zusammenhang stehenden großen Anzahl von Ukrainer:innen die geflüchtet sind und im System der Grundversorgung verortet sind. Im Juni 22 wurde im Ministerrat beschlossen, dass der Tagsatz für die Regel-Unterbringung (nicht Kinderflüchtlinge oder im Rahmen des erhöhten Betreuungsbedarfes) auf € 25,- erhöht werden soll.  Darüber hinaus sollen auch die finanziellen Leistungen für privat Wohnende erhöht werden. Jedoch nicht Einzelleistungen wie Taschengeld, Bekleidungsgeld oder Schulgeld, die seit Einführung der GVS nicht erhöht worden sind; was zur Folge hat, dass diese mittlerweile seit 18 Jahren in derselben Höhe ausbezahlt werden !!! Aktuell hapert es noch in der Umsetzung der Auszahlung der erhöhten Tagsätze in den jeweiligen Bundesländern. siehe auch hier oder hier.

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