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Seiteneigenschaften
idgvs01


GVS-BundeslandBurgenland
letztes Update25.09.2022März 24
Änderungen




Grundversorgung Burgenland


Aktuell - Personen in der Grundversorgung im Burgenland

Landes GVS Erwachsene/Familien

29652.190

Landes GVS < 18 Jahre:

5150

Bundes GVS:

7550

Summe:

30912.290

Stichtag 13.09.2022Feb 2024




Zielgruppe Grundversorgung

Info
titleinfo

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

  • Fremde, die einen Asylantrag gestellt haben (Asylwerberinnen und Asylwerber), über den noch nicht rechtskräftig und unanfechtbar abgesprochen ist;

  • Fremde mit Aufenthaltsrecht gemäß §§ 8 Asylgesetz 2005 oder 57 Abs. 1 Z 1 und Z 2 Asylgesetz 2005 oder aufgrund einer Verordnung nach § 62 Asylgesetz 2005 (Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus)

  • Fremde ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind;

  • Fremde, die aufgrund der § 4 Abs. 1 bis 4, § 4a Abs. 1 sowie § 5 Abs. 1 und 2 Asylgesetz 2005 nach einer - wenn auch nicht rechtskräftigen - Entscheidung der Asylbehörde entweder in Schubhaft sind oder auf die die Bestimmungen des § 77 Fremdenpolizeigesetz 2005 anzuwenden sind oder deren vorübergehende Grundversorgung bis zur Effektuierung der Außerlandesbringung nach der Entscheidung der Asylbehörde von den Ländern sichergestellt ist;

  • Fremde, denen Asyl in Österreich gewährt wird (Asylberechtigte), während der ersten vier Monate nach Asylgewährung und

  • Fremde, die Opfer von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel sind oder waren, auch dann, wenn sie illegal nach Österreich eingereist sind.

  • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22

Unterbringung

Teilweise scheint es Unterkünfte mit mehr als 8 Personen zu geben

pro Zimmer, bei Diakonie LARES Bgld sind max. zw. 1-4 pro Zimmer

  • Tw. Stockbetten, Bad/WC tw. Gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, auch Wohneinheiten

  • Pensionen/Quartiere sind unterschiedlich groß/klein => Plätze von 3-130, große Einrichtungen sind eine Ausnahme
  • Diakonie Lares Burgenland: 230 Plätze, Selbstversorgung
  • Caritas Burgenland: 43 Quartiere mit gesamt 465 GVS Plätze Asylwerber*innen, SubSchutz & Vertriebene
  • Beschwerden können Klient:innen entweder direkt an Quartiergeber:in oder über Diakonie MOBEB sowie können diese auch über Parteienverkehr direkt bei zuständiger Abteilung des Landes vorgebracht werden; Diakonie baut gerade interne Ombudsstelle auf, Caritas & Diakonie haben hat seit 1.1.2024 eine interne Beschwerdestelle, Caritas hat internes Beschwerdemanagment
  • jede Gemeinde hält sich an Quotenschlüssel, und sagen auch mal Nein, wenn Quote erfüllt ist, v.a. bei Anfrage zu neuen Einrichtungen/Wohnungen; privater Verzug ist von der Quote ausgenommen, Zustimmung der Gemeinde (Bürgermeister:in) ist immer notwendig bei einer Eröffnung einer neuen Unterkunft

  • keine e-card – e-card Ersatzbelege (mit Erklärung warum Gebdatum abweicht): Diakonie gibt Klient:innen eine Vorlage im Rahmen der Sozialberatungen - wichtig bei Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im Gesundheitswesen;
  • keine Angebote für LGBTIQ oder Nachbetreuung für volljährig gewordene geflüchtete Minderjährige im Burgenland
  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS:  ca.16 Personen privat, Rest ist organisiert untergebracht (Stand Feb 2022, Verhältnis hat sich wschl. aufgrund Ukraine-Krise verschoben)  82,9% organisiert/ 17,1% privat (Feb 24)

    Private Quartiere:     218 Quartiere mit 409 Asylwerber:innen und Vertriebene
    organisierte Quartiere:    252 Quartiere mit 1820 Asylwerber:innen und Vertriebene

  • Wechsel von organisiert auf privat und umgekehrt grundsätzlich möglich, siehe untenbei Vertriebenen immer möglich; bei Menschen im Asylverfahren grundsätzlich erst mit Statuszuerkennung; gibt aber auch Ausnahme: z.B. Bei Arbeitsaufnahme oder wenn bereits Familienmitglieder privat wohnen; Härtefälle (akute Obdachlosigkeit) erhalten meist sofort ein Quartier; Diakonie Flüchtlingsdienst MOBEB zuständig


  • Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien

    BetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung
    Organisierte Einrichtungen von NGOs

    1:37-1:55 pro Person/1h

    20,50

    25,-

    (rückwirkend mit 1.1.23)

    67,- ERW (LARES Bgld & Caritas

    zw. € 3Diakonie Lares ERW € 6,50 -   Kind € 3,50 € 7,00 priv. QG:innen- Kinder - (je nach Zusatzleistungen durch QG)

    Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an)

    Diakonie Lares FlüDi LARES Bgld orientiert sich an 1:50 40 

    Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen)Mobile Sozialberatung, 1:140
    • Im MoBeWo und in Einrichtungen von Caritas & Diakonie Flüdi Lares Bgld. Selbstversorgung ermöglicht; Private Quartiergeber:innen (Pensionen) überwiegend Selbstversorgung &  1 x Vollversorgung & 1 x Teilversorgung
    • Taschengeldauszahlung nur da, wo es Vollversorgung gibt,  Freizeitgeld immer nur pro Quartier über Aktivitäten, daher verfällt es oft, sehr aufwendig für Quartiergeber:in
    • maximale Zimmerbelegung zw. 2-8 6 pro Zimmer !! (Standards 8m²+4 m2), vereinzelt Einzelzimmer; in Caritas Einrichtungen maximal 5-6 pro Zimmer

    Info
    titleCommunity Feedback

    Privatunterbringung


    Betreuungsschlüssel

     

    Leistungen Privat (ab 1.1.24)
    Privat Wohnende

    1:140 - Sozialberatung durch Diakonie MOBEB

     

    Private Leistungen werden vom Land direkt ausbezahlt, jeweils am 1ten des Monats

    Versorgung

    • Einzelperson € 213260,-  
    • Minderjährige € 96145,-

    Mietgeld 

    • Einzelperson € 128165,-
    • Familie € 256330,-

    Ansuchen auf privates Wohnen ist möglich:

    • bei Quartierschließung: Antragsstellung bei GVS vorab notwendig und dann wird entschieden
    • innerhalb der 4-Monatsfrist bei Anerkennung von Asyl oder per Zuerkennung Subsidiärer Schutz
    • wird innerhalb des laufenden Asylverfahrens meistens bei Asylwerber:innen nur dann genehmigt, wenn Kernfamilie bereits Bescheid/Erkenntnis hat; nach Erhalt von Erkenntnis/Bescheid immer möglich - auch bei subsidiär Schutzberechtigten; 
    • wenn kein neg Bescheid vorhanden ist
    • priv. Wohnen muss erst beim Land angefragt werden, deswegen ist es wichtig vor Mietabschluss unbedingt bei der MOBEB vorzusprechen
    • Umzug sollte mind. 14 Tage Vorlaufzeit haben und zum 1. oder dem 15. des Monats erfolgen.
      • Unterlagen:
        • Grundbuchauszug, Mietvertrag od. Prekariatsvereinb. (ev. auch Heimvertrag zB STEP), Kopie Ausweis (beidseitig), Kopie Kontokarte (beidseitig), Bekanntgabe von Arbeitsverhältnis + Nachweis und/oder Bekanntgabe von sonstigem Einkommen (AMS, Familienbeihilfe etc.), aktueller Meldezettel, Bescheid bei Sub. Schutz
        • Alle Vorlagen liegen bei der Mobeb Diakonie MOBEB auf und werden auch von dieser unter post.a6-asyl@bgld.gv.at eingebracht

    Unterbringung Bereich erhöhter Betreuungsbedarf

     

    Tagsatz

    Träger


    € 20,50 Aufschlag möglich, zw. +€10,- bis € 20,-, max. € 40,-

    Caritas Bgld – Haus Franziskus

    Ca. 5 Plätze

    • Für  die  Zielgruppe  der  Sonderbetreuungsbedürftigen  wurden  bundesweit  (inkl.  Betreuungsstellen des  Bundes)  maximal  700  Unterbringungsplätze  zu  einem  Tagsatz  von  max.  40,-€  bzw.  ein monatlicher  Vergütungsbeitrag  von  max.  €  700,-zum Zukauf  externer  Betreuungsleistungen geschafften. Die Verteilung dieser Sonderbetreuungsplätze erfolgt nach dem Bevölkerungsschlüssel.
    • erhöhter Tagsatz kann im Rahmen einer Sonderbetreuung beantragt werden, wenn die betroffenen Personen in geeigneten Qurtieren ihre Unterkunft finden (lt. Infoschreiben vom Land von 2008)
    • Im Bgld aktuell 70 EBB Plätze verfügbar, in 20 Quartieren werden 38 Personen untergebracht (Feb 24)

    Es gelten folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008):

    1. schwere psychiatrischen Erkrankungen;
    2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
    3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit);
    4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
    5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
    6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
    7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien),
      sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die HausbewohnerInnen und das Betreuungspersonal besteht
    8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen
      Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm.

     

    Verlängerung des EBB Status: wird quasi unbefristet zuerkannt, bei Besserung/Rehabilitation müssen Neuerungen geschickt werden
    Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über MOBEB oder QG:innen

    • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
    • Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund

    Nach spätestens 2-4 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend

    Individuelle Leistungen

    Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

    • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr: wird 2x pro Jahr mit 75€ ausbezahlt
    • Schulgeld für schulpflichte Kinder/Jugendliche: € 200,- pro Schuljahr: wird 2x pro Jahr mit 100€ ausbezahlt

    Trägerorganisationen


    Mobile Sozialberatung

    Zuständig für Sozialberatung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende im Burgenland ist Diakonie Flüchtlingsdienst

    Betreuungsschlüssel: 1:140

    Träger: Diakonie Flüchtlingsdienst MOBEB; Standorte Oberwart und Eisenstadt

    • Pensionen werden mindestens alle 1-2 Wochen angefahren

    • Privatwohnende kommen in die Standorte zur Beratung

    • Psychosoziale Beratung

    • Organisation von Deutschkursen

    • Hilfe bei Antragstellungen etc.



    GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

    Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit. GVS Stelle Land Burgenland prüft Hilfsbedürftigkeit der Klient:innen.

    Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Quartiergeber:innen oder/und Diakonie oder/und an die betreffende Person; angeordnete Verlegungen und Leistungseinschränkungen kommen per Bescheid

    • Entlassungen
      • Bei Wechsel in anderes Bundesland
      • v.a. bei familiären & medizinischen Gründen/LGBTIQ, wenn das Ziel-Bundesland zustimmt
    • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
      • Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
      • Leistungseinschränkung bei zusätzlichen Einkünften wie AMS-Geldleistungen, Arbeit, Mindestsicherung, Familienbeihilfe , Kernfamilie mit zusätzlichen Einkommen, Besitz von eines KFZ oder ähnliche "wertvolle" Besitztümer.
      • Leistungseinschränkung bei  Vertriebenen: zusätzliche Einkünfte wie AMS Geldleistungen, Arbeit, Mindestsicherung, Kernfamilie mit zusätzlichen Einkommen, Auslandsreisen, Rückkehr in die Ukraine ohne Meldung, finanzielle Unterstützung durch andere Personen, Freunde.
      • Rechtskräftig negativ abgeschlossenes Asylverfahren; kein privat Verzug möglichBei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
    • Mögliche Freibeträge
      • Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
      • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus mit Einkommen: Freibetrag von € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied, danach Anrechnung von 65% des Einkommens auf Leistung der GVS,
      • Keine Freibeträge bei AMS DLU (Decklung Lebensunterhalt) und Kinderbetreuungsgeld-Bezug, ukr. Pensionen und Stipendien => wird 1:1 angerechnet
      • Bei Pensionen gibt es keine Freibeträge

    Zuständige Abteilung in Landesregierung



    Angebote

    Angebote außerhalb der GVS
    • Angebote Diakonie MOBEB Oberwart und Eisenstadt
    • Angebote des Diakonie Forum Oberwart

    • Sozialberatung Caritas Burgenland

    • Caritas Bgld: Männernotschlafstelle in Oberwart 
    • Notschlafstelle für Männer & Frauen Caritas Burgenland in Eisenstadt angesiedelt im Haus Franziskus (einzige Einrichtung im ganzen Burgenland!)

    • Verein Neusiedl hilft

    • Kulturpass

    • Frauenspezifische Angebote
    • Frauenberatungsstelle

    • Männerberatung der Caritas

    • Gewaltschutzzentrum

    • Schuldnerberatung, Sozialmärkte, Carla‘s

    • PSD

    • Bildungsberatung, VHS, Lerncafés

    • Deutschkurse
    • SOS Mitmensch, Netzwerk Kind

    • MITSchulbetreuugMITSchulbetreuung

    • Iduna Jennersdorf

    • engagierte Pfarren

    • ÖIF

    • Ukraine hotline von GV und Diakonie Flüchtlingsdienst

    Angebote der GVS

    • Mobile Sozialberatung Diakonie (MOBEB), sowie Sozialberatung an den jeweiligen Standorten

    • IK Psychotherapie durch Caritas Burgenland (IPB) - Einzeltherapie für Kriegs- und Folteropfer

    • ÖIF nur für Syrer:innen im Verfahren in 1. InstanzCaritas Bgld: eigene Kinderbetreuung für kids die noch keinen KiGa Platz haben (kleiner Musik-Kindergarten, an einem Tag für ALLE kids offen)zuständig für die Organisation von Deutschkursen für Vertriebene und für Asyl- und Subschutzberechtigt (Werte- und Orientierungskurs, Integrationvereinbarung, Deutschkurse)

    • Ukraine Mailadresse für Hilfesuchende:  hilfe.ukraine@caritas-burgenland.at
    • eigener Kindergarten für Vorkindergartenkinder im Haus Franziskus angebunden.

    Angebote für Asylberechtigte
    • GVS innerhalb der ersten vier Monate nach Anerkennung

    • Sozialhilfe

    • Deutschkurse über AMS

    • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld

    • Erfüllen Integrationsvereinbarung

    • Startwohnungen eher rares gibt generell keine Startwohnungen im Bgld

    Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
    • GVS, für privat Wohnende auch möglich

    • Deutschkurse über AMS

    • Familienbeihilfe/Kinderbetreuungsgeld für Kinder wenn arbeitstätig

    • Integrationsberatung grundsätzlich möglich, Diakonie MOBEB informiert über die nächsten Schritte

    • Integrationsvereinbarung erfüllen