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Seiteneigenschaften |
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GVS-Bundesland | Kärnten |
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letztes Update | 25.09.2022März 2024 |
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Änderungen |
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Grundversorgung Kärnten
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Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Kärnten
Landes GVS Erwachsene/Familien: | 2.522255 |
Landes GVS < 18 JahreumF: | 7165 |
Bundes GVS: | 908313 |
Summe: | 32.501633 |
Stichtag 13.09.2022Feb 2024
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Zielgruppe Grundversorgung
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- Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
- subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
- Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
- Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind werden im Regelfall in der GVS belassen bis ein Mandatsbescheid mit Wohnsitzauflage ergeht, welchem ggf. nicht nachgekommen wird oder die Person irregulär verzieht
- Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen verbleiben im Einzelfall und zur Vermeidung besonderer Härten (Novellierung K-GrvG mit 12.05.2021) in der GVS
- Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22
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Unterbringung
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung |
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Organisierte Einrichtungen von NGOs | unterschiedlich | € 25,- für Vollversorgerquartiere € 1012,- für Selbstversorgerquartiere
| € 215,-/ERW/ Monat € 100 6,-/U18/Monat |
Kein MoBeWo |
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen) | Mobile Sozialberatung, |
- mit Stand Feb 2022: 45 Quartiere in der GVS Kärnten (32 Selbstversorgungsquartiere, 11 Vollpensionsquartiere und 2 UMF- Quartiere) sowie in privaten Unterkünftenin Einrichtungen von Diakonie de La Tour Selbstversorgung trotz Vollversorgerquartier (+ kl. Aufschlag von Diakonie intern) ermöglicht, Diakonie-interner Betreuungsschlüssel ca. 1h/Woche pro Klient:in Schlüssel: 1:38, ab 50 Klient:innen Nachtdienst als Mindeststandard;
Vorgabe: 24/7 Anwesenheit einer Betreuungsperson bei Vollversorgung => ist für kleinere Einheiten nicht realistisch, Diakonie zb. hat Einrichtung in der Nähe anderer Einrichtungen, die Präsenz ist somit erfüllt. Vorgabe: 24/7 Erreichbarkeit einer Person bei Selbstversorgung Auszahlung Taschengeld € 40,- + € 12,50 aliquotes Bekleidungsgeld pro Monat in Vollversorgung über Regionalbetreuung durch Land Kärnten (Auszahlung direkt vor Ort od. in einem Standort) Keine Auszahlung von Freizeitgeld: außerhalb des Kindeflüchtlingsbereiches (umF) keine Verwendung Keine ecard, seit 2017 nur e-card Ersatzbeleg Zimmerbelegung bis 4 pro Zimmer (Standards 9m²+6+5), Quartiere sollen mind. 15 Plätze, maximal 50 Plätze haben Bad/WC tw. Gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, zum Teil eigene Wohneinheiten
Beschwerden: kein standardisiertes Vorgehen, ggf. über zentrale Anlaufstelle GVS (sonst: UNHCR, B3 Menschenrechtskommission/Volksanwaltschaft und KJH im umF Bereich) Keine speziellen Nachbetreuungsangebote, Volljährige ehemalige Kinderflüchtlinge können bis 21 in WG bleiben, sofern Perspektive da zb. Ausbildung keine speziellen Angebote für LGBTIQ (nächstgelegene Beratungsstelle Courage in Stmk)
Verhältnis Bewohner:innen in GVS: Privatverzug findet kaum statt, wschl. 1%65,1% organisiert/34,9% privat (Feb 24) Wechsel von organisiert auf privat nur für Asyl- und SubSchutzberechtigtesiehe unten, nicht für AW (gilt seit 5.7.2017)
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Privatunterbringung |
| Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Leistungen Privat |
Privat Wohnende | Betreuungsschlüssel unklar | Private Leistungen werden vom Land ausbezahlt (Anlaufstellen vom Land) | Versorgung - Einzelperson € 215260,-
- Minderjährige € 100145,-
Mietgeld - Einzelperson max. € 200165,-
- Familie 1 Erw. max. € 300330,-
- Familie 1 2 Erw. max. € 400440,-
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Ansuchen Ansuchen auf privates Wohnen NUR für § 8 möglich: 8, §55, §56 und §57 AsylG, §41a Abs.9 NAG, §43 Abs.3 NAG, §46a FPG möglich: - Unbescholtenheit
- Wenn in Haft gewesen oder bei strafbaren Handlungen (Raufhandel, Diebstahl usw.) Privatverzug erst nach 12 Monaten
- Bei disziplinären Vorfallen und damit einhergehenden schriftl. Verwarnungen (Zb. Putzvergehen) in Quartieren, Privatverzug erst nach 6 Monaten
- Direkte Vorsprache beim Land durch Klient:innen
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Unterbringung EBB Bereich |
| Tagsatz | Träger |
| 48,- (€ 25,- + Differenz € 23,- EBB Tagsatz)
| Diakonie de La Tour bzw. auf Einzelantragsbasis |
- wird nicht sehr offensiv kommuniziert, dass es EBB Betreuung gibt, keinen eigenen Prozess vom Land, Diakonie hat eigene Vorlage zu Bericht erstellt
- keine Vorgaben zum Betreuungsschlüssel oder Betreuungspersonal
- Diakonie vermutliche einzige Einrichtung die fallweise Menschen mit EBB betreut (seit 2014)
- Anträge für EBB werden geschrieben, erhöhter Bedarf muss begründet dargelegt werden. Suizidalität und Traumafolgeerkrankung, werden eher nicht anerkannt, viel Diskussion/Intervention
- Oft zuwenig Infos von der BBU oder anderen Quartiergeber:innen bei Zuweisungen/Transfer nach Kärnten
Es gelten (wahrscheinlich) folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008): - schwere psychiatrischen Erkrankungen;
- mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
- Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit);
- geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
- chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
- unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
- kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien),
sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die HausbewohnerInnen und das Betreuungspersonal besteht - pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen
Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm.
Verlängerung des EBB Status: wird quasi unbefristet zuerkannt, befristet dann wenn es Erkrankungen ausserhalb der Liste vom Beschluss Koorat sind oder dies inhaltlich ist, zb. bei Skabies => wird aber als EBB-gewertet Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über Quartiergeber:innen, Land bewilligt oder nicht - fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
- Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund
Nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend |
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- Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr, ausgezahlt pro Monat € 12,50/Person
- Schulgeld: €200,- pro Schuljahr
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Entlassungen aus der GVS
- Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
- Einschränkungen bei Krankenhausaufenthalten, Aliquotierung Verpflegungsgeld
- Rkneg Familien & Alleinstehende und im laufenden Asylverfahren nur organisiert
- Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
- Mögliche Freibeträge
- Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
- Keine Freibeträge bei DLU und Kinderbetreuungsgeld-Bezug, ukr. Pensionen, Stipendien => wird 1:1 angerechnet
- keine Anwendung der neuen Freibetragsregelung für Vertriebene aus der Ukraine (65/35 Regelung)
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Zuständige Abteilung in Landesregierung
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