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Seiteneigenschaften
idgvs01


GVS-BundeslandKärnten
letztes Update25.09.2022März 2024
Änderungen



LandeswappenGrundversorgung Kärnten

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Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Kärnten

Landes GVS Erwachsene/Familien

2.522255

Landes GVS < 18 JahreumF:

7165

Bundes GVS:

908313

Summe:

32.501633

Stichtag 13.09.2022Feb 2024

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Zielgruppe Grundversorgung

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Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und FamilienBetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung

Organisierte Einrichtungen von NGOs

unterschiedlich

€ 25,- für Vollversorgerquartiere

€ 12,- für Selbstversorgerquartiere


€ 215,-/ERW/ Monat

6100,-/U18/Monat

 

Kein MoBeWo
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen)Mobile Sozialberatung,
  • mit Stand Feb 2022: 45 Quartiere in der GVS Kärnten (32 Selbstversorgungsquartiere, 11 Vollpensionsquartiere und 2 UMF- Quartiere) sowie in privaten Unterkünftenin Einrichtungen von Diakonie de La Tour Selbstversorgung trotz Vollversorgerquartier (+ kl. Aufschlag von Diakonie intern) ermöglicht, Diakonie-interner Betreuungsschlüssel ca. 1h/Woche pro Klient:in  Schlüssel: 1:38, ab 50 Klient:innen Nachtdienst als Mindeststandard;
  • Vorgabe: 24/7 Anwesenheit einer Betreuungsperson bei Vollversorgung => ist für kleinere Einheiten nicht realistisch, Diakonie zb. hat Einrichtung in der Nähe anderer Einrichtungen, die Präsenz ist somit erfüllt.

  • Vorgabe: 24/7 Erreichbarkeit einer Person bei Selbstversorgung

  • Auszahlung Taschengeld € 40,- + € 12,50 aliquotes Bekleidungsgeld pro Monat in Vollversorgung über Regionalbetreuung durch Land Kärnten (Auszahlung direkt vor Ort od. in einem Standort)

  • Keine Auszahlung von Freizeitgeld:  außerhalb des Kindeflüchtlingsbereiches (umF) keine Verwendung

  • Keine ecard, seit 2017 nur e-card Ersatzbeleg

  • Zimmerbelegung bis 4 pro Zimmer (Standards 9m²+6+5), Quartiere sollen mind. 15 Plätze, maximal 50 Plätze haben

  • Bad/WC tw. Gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, zum Teil eigene Wohneinheiten

  • Beschwerden: kein standardisiertes Vorgehen, ggf. über zentrale Anlaufstelle GVS (sonst: UNHCR, B3 Menschenrechtskommission/Volksanwaltschaft und KJH im umF Bereich)

  • Keine speziellen Nachbetreuungsangebote, Volljährige ehemalige Kinderflüchtlinge können bis 21 in WG bleiben, sofern Perspektive da zb. Ausbildung

  • keine speziellen Angebote für LGBTIQ (nächstgelegene Beratungsstelle Courage in Stmk)

  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS: Privatverzug findet kaum statt, wschl. 1%65,1% organisiert/34,9% privat (Feb 24)

  • Wechsel von organisiert auf privat nur für Asyl- und SubSchutzberechtigtesiehe unten, nicht für AW (gilt seit 5.7.2017)

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel

Tagsatz Regelbetreuung

Leistungen Privat
Privat Wohnende

Betreuungsschlüssel unklar 

 

Private Leistungen werden vom Land ausbezahlt (Anlaufstellen vom Land)

Versorgung

  • Einzelperson € 215260,-  
  • Minderjährige € 100145,-

Mietgeld 

  • Einzelperson max. € 165,-
  • Familie 1 Erw. max. € 330,-
  • Familie 2 Erw. max. € 440,-

 Ansuchen auf privates Wohnen NUR für 8, §55, §56 und §57 AsylG, §41a Abs.9 NAG, §43 Abs.3 NAG, §46a FPG möglich:

  • Unbescholtenheit
  • Wenn in Haft gewesen oder bei strafbaren Handlungen (Raufhandel, Diebstahl usw.) Privatverzug erst nach 12 Monaten
  • Bei disziplinären Vorfallen und damit einhergehenden schriftl. Verwarnungen (Zb. Putzvergehen) in Quartieren, Privatverzug erst nach 6 Monaten
  • Direkte Vorsprache beim Land durch Klient:innen

Unterbringung EBB Bereich


Tagsatz

Träger


48,- (€ 25,- + Differenz € 23,- EBB Tagsatz)

Diakonie de La Tour bzw. auf Einzelantragsbasis

  • wird nicht sehr offensiv kommuniziert, dass es EBB Betreuung gibt, keinen eigenen Prozess vom Land, Diakonie hat eigene Vorlage zu Bericht erstellt
  • keine Vorgaben zum Betreuungsschlüssel oder Betreuungspersonal
  • Diakonie vermutliche einzige Einrichtung die fallweise Menschen mit EBB betreut (seit 2014)
  • Anträge für EBB werden geschrieben, erhöhter Bedarf muss begründet dargelegt werden. Suizidalität und Traumafolgeerkrankung, werden eher nicht anerkannt, viel Diskussion/Intervention
  • Oft zuwenig Infos von der BBU oder anderen Quartiergeber:innen bei Zuweisungen/Transfer nach Kärnten

Es gelten (wahrscheinlich) folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008):

  1. schwere psychiatrischen Erkrankungen;
  2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
  3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit);
  4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
  5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
  6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
  7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien),
    sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die HausbewohnerInnen und das Betreuungspersonal besteht
  8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen
    Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm.

Verlängerung des EBB Status: wird quasi unbefristet zuerkannt, befristet dann wenn es Erkrankungen ausserhalb der Liste vom Beschluss Koorat sind oder dies inhaltlich ist, zb. bei Skabies => wird aber als EBB-gewertet

Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über Quartiergeber:innen, Land bewilligt oder nicht

  • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
  • Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund  

Nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend

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  • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr, ausgezahlt pro Monat € 12,50/Person
  • Schulgeld: €200,- pro Schuljahr

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  • Entlassungen aus der GVS

    • Bei Wechsel in anderes Bundesland, v.a. bei medizinischen oder familiären Gründen wenn das Ziel-Bundesland zustimmt

    • Bei Ablehnung Privatverzug, Wiederaufnahme GVS erst ab 1sten des Folgemonats
  • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
    • Einschränkungen bei Krankenhausaufenthalten, Aliquotierung Verpflegungsgeld
    • Rkneg Familien & Alleinstehende und im laufenden Asylverfahren nur organisiert
    • Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
  • Mögliche Freibeträge
    • Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
    • Keine Freibeträge bei DLU und Kinderbetreuungsgeld-Bezug, ukr. Pensionen, Stipendien => wird 1:1 angerechnet
    • keine Anwendung der neuen Freibetragsregelung für Vertriebene aus der Ukraine (65/35 Regelung)

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Zuständige Abteilung in Landesregierung

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