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Seiteneigenschaften
idgvs01


GVS-BundeslandBurgenlandKärnten
letztes Update09.04.2022März 2024
Änderungen



LandeswappenImage ModifiedGrundversorgung

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Kärnten

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Image Modified Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Kärnten

Landes GVS Erwachsene/Familien

12.284255

Landes GVS < 18 JahreumF:

6265

Bundes GVS:

598313

Summe:

12.882633

Stichtag 19.01.2022Feb 2024

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Image ModifiedZielgruppe Grundversorgung

Info
titleinfo

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit. 

TODO: bessere Definition des Satzes benötigt


  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind werden im Regelfall in der GVS belassen bis ein Mandatsbescheid mit Wohnsitzauflage ergeht, welchem ggf. nicht nachgekommen wird oder die Person irregulär verzieht
  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen verbleiben im Einzelfall und zur Vermeidung besonderer Härten (Novellierung K-GrvG mit  12.05.2021) in der GVS
  • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22

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Image ModifiedUnterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und FamilienBetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung

Organisierte Einrichtungen von NGOs

unterschiedlich

21

25,- für

Vollversorgung

Vollversorgerquartiere

10

12,- für

Selbstversorgung

Selbstversorgerquartiere


€ 215,-/ERW/ Monat

6

100,-/U18/Monat

 

Kein MoBeWo
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen)Mobile Sozialberatung
,
45 Quartiere
  • in
der GVS Kärnten (32 Selbstversorgungsquartiere, 11 Vollpensionsquartiere und 2 UMF- Quartiere) sowie in privaten Unterkünftenin
  • Einrichtungen von Diakonie de La Tour Selbstversorgung trotz Vollversorgerquartier (+ kl. Aufschlag von Diakonie intern) ermöglicht, Diakonie-interner Betreuungsschlüssel ca. 1h/Woche pro Klient:in  Schlüssel: 1:38, ab 50 Klient:innen Nachtdienst als Mindeststandard;
  • Vorgabe: 24/7 Anwesenheit einer Betreuungsperson bei Vollversorgung

;
  • => ist für kleinere Einheiten nicht realistisch, Diakonie zb. hat Einrichtung in der Nähe anderer Einrichtungen, die Präsenz ist somit erfüllt.

  • Vorgabe: 24/7 Erreichbarkeit einer Person bei Selbstversorgung

  • Auszahlung Taschengeld € 40,- + € 12,50 aliquotes Bekleidungsgeld pro Monat in Vollversorgung über Regionalbetreuung durch Land Kärnten (Auszahlung direkt vor Ort od. in einem Standort)

  • Keine Auszahlung von Freizeitgeld:  außerhalb des Kindeflüchtlingsbereiches (umF

Bereiches
  • ) keine Verwendung

  • Keine ecard, seit 2017 nur e-card Ersatzbeleg

  • Zimmerbelegung bis 4 pro Zimmer (Standards 9m²+6+5), Quartiere sollen mind. 15 Plätze, maximal 50 Plätze haben

  • Bad/WC tw. Gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, zum Teil eigene Wohneinheiten

  • Beschwerden: kein standardisiertes Vorgehen, ggf. über zentrale Anlaufstelle GVS (sonst: UNHCR, B3 Menschenrechtskommission/Volksanwaltschaft und KJH im umF Bereich)

  • Keine speziellen Nachbetreuungsangebote, Volljährige ehemalige Kinderflüchtlinge können bis 21 in WG bleiben, sofern Perspektive da zb. Ausbildung

  • keine speziellen Angebote für LGBTIQ (nächstgelegene Beratungsstelle Courage in Stmk)

  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS:

Privatverzug findet kaum statt, wschl. 1%
  • 65,1% organisiert/34,9% privat (Feb 24)

  • Wechsel von organisiert auf privat

nur für Asyl- und SubSchutzberechtigte
  • siehe unten, nicht für AW (gilt seit 5.7.2017)

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel

Tagsatz Regelbetreuung

Leistungen Privat
Privat Wohnende

Betreuungsschlüssel unklar 

 

Private Leistungen werden vom Land ausbezahlt (Anlaufstellen vom Land)

Versorgung

  • Einzelperson €
215
  • 260,-  
  • Minderjährige €
100
  • 145,-

Mietgeld 

  • Einzelperson max.
200
  • 165,-
  • Familie 1 Erw. max. €
300
  • 330,-
  • Familie
1
  • 2 Erw. max. €
400
  • 440,-
Ansuchen

 Ansuchen auf privates Wohnen NUR für

§ 8 möglich: 

8, §55, §56 und §57 AsylG, §41a Abs.9 NAG, §43 Abs.3 NAG, §46a FPG möglich:

  • Unbescholtenheit
  • Wenn in Haft gewesen oder bei strafbaren Handlungen (Raufhandel, Diebstahl usw.) Privatverzug erst nach 12 Monaten
  • Bei disziplinären Vorfallen und damit einhergehenden schriftl. Verwarnungen (Zb. Putzvergehen) in Quartieren, Privatverzug erst nach 6 Monaten
  • Direkte Vorsprache beim Land durch
Klient:innen

Trägerorganisationen

  • überwiegend private Quartiergeber:innen
  • dann mit je ca. 5% Marktanteil
  • Diakone de La Tour
  • Caritas Kärnten
  • ORS 

     

    Ca. 45 Quartiere insgesamt – in etwa 1200
    • Klient:innen
    (ohne Erstaufnahmestellen)

    Unterbringung EBB Bereich


    Tagsatz

    Träger

    44.-

    48,- (€ 25,- + Differenz € 23,- EBB Tagsatz)

    Diakonie de La Tour bzw. auf Einzelantragsbasis

    • wird nicht sehr offensiv kommuniziert, dass es EBB Betreuung gibt, keinen eigenen Prozess vom Land, Diakonie hat eigene Vorlage zu Bericht erstellt
    • keine Vorgaben zum Betreuungsschlüssel oder Betreuungspersonal
    • Diakonie vermutliche einzige Einrichtung die fallweise Menschen mit EBB betreut (seit 2014)
    • Anträge für EBB werden geschrieben, erhöhter Bedarf muss begründet dargelegt werden. Suizidalität und Traumafolgeerkrankung, werden eher nicht anerkannt, viel Diskussion/Intervention
    • Oft zuwenig Infos von der BBU oder anderen Quartiergeber:innen bei Zuweisungen/Transfer nach Kärnten

    Es gelten (wahrscheinlich) folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008):

    1. schwere psychiatrischen Erkrankungen;
    2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
    3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit);
    4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
    5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
    6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
    7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien),
      sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die HausbewohnerInnen und das Betreuungspersonal besteht
    8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen
      Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm.

    Verlängerung des EBB Status: wird quasi unbefristet zuerkannt, befristet dann wenn es Erkrankungen ausserhalb der Liste vom Beschluss Koorat sind oder dies inhaltlich ist, zb. bei Skabies => wird aber als EBB-gewertet

    Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über Quartiergeber:innen, Land bewilligt oder nicht

    • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
    • Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund  

    Nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend

    ; keine schriftlichen Antworten zu Anfragen per mail, alles telefonisch !

    Image AddedTrägerorganisationen

    Trägerorganisationen

     Ca. 45 Quartiere insgesamt – in etwa 1200 Klient:innen (ohne Erstaufnahmestellen) - Stand Feb 2022

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    Image ModifiedMobile Sozialbetreuung

    Zuständig für Sozialbetreuung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende in Kärnten

    ...

    • Pensionen sollen wöchentlich angefahren werden
    • Privatwohnende kommen in die Standorte vom Land/zentrale Anlaufstellen zur Auszahlung
    • Aufgabengebiet mobile Regionalbetreuung teilweise unklar; Sozialberatung nur nach Möglichkeit

    ...

    Image ModifiedIndividuelle Leistungen

    Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

    • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr, ausgezahlt pro Monat € 12,50/Person
    • Schulgeld: €200,- pro Schuljahr

    ...

    Image ModifiedGVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

    Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

    ...

    • Entlassungen aus der GVS

      • Bei Wechsel in anderes Bundesland, v.a. bei medizinischen oder familiären Gründen wenn das Ziel-Bundesland zustimmt

      • Bei Ablehnung Privatverzug, Wiederaufnahme GVS erst ab 1sten des Folgemonats
    • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
      • Einschränkungen bei Krankenhausaufenthalten, Aliquotierung Verpflegungsgeld
      • Rkneg Familien & Alleinstehende und im laufenden Asylverfahren nur organisiert
      • Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
    • Mögliche Freibeträge
      • Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
      • Keine Freibeträge bei DLU und Kinderbetreuungsgeld-Bezug, ukr. Pensionen, Stipendien => wird 1:1 angerechnet
      • keine Anwendung der neuen Freibetragsregelung für Vertriebene aus der Ukraine (65/35 Regelung)

    ...

    Image ModifiedZuständige Abteilung in Landesregierung

    • Land Kärnten Abteilung 13

      • Leitung Fr. Dr. Roschitz
        Telefon 050 536 33002
        Fax 050 536 33000
        E-Mail abt13.post@ktn.gv.at
        Hasnerstraße 8
        A.-9020 Klagenfurt am Wörthersee 

    • Kommunikation und Zusammenarbeit mit zuständiger Abteilung FSW & NGOs

      • Kontrollen im Bereich Brandschutz und Infrastruktur (Land schickt von anderer Abteilung jetzt Sicherheitsingenieur oder BSB mit)

      • qualitativ in Bezug auf Betreuung/Hilfeplanung, außerhalb umF Bereich kaum vorhanden

      • Personenstandsfeststellungen durch Polizei, selten, unangekündigt (SOKO GVS)

      • Es gab GAF Sitzungen, Diakonie war aber nicht Teil davon, RK war es während 2015/16. Keine Austauschtreffen oder regelmäßigen Sitzungen mit Land Kärnten. Bis Ende 2020 ca. 1x im Quartal mit Regionaldirektion BFA.

      • Mit NGOs im Austausch

      • mit Landesabteilung als Förderstelle für Projektförderungen guter Kontakt

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    Image Modified Angebote

    Angebote außerhalb der GVS
    • VHS Pflichtschulabschlusskurse

    • zwei Abendgymnasien in Klagenfurt

    • MORE Uni Klagenfurt

    • Übergangsklassen gab es früher, jetzt eher nicht mehr

    • Für arbeitsmarktpolitische Projekte, Gewaltschutz, Integration gibt es teilweise Förderungen

    Angebote der GVS

    • Mobile Regionalbetreuung in der GVS durch Land Kärnten

    • Aspis - Traumatherapieangebot

    • VHS bietet im Landesaufrag Deutschkurse in Bezirkshauptstädte an. Eingeschränkter Zugang

    • PIVA Beratungsstelle vom Land finanziert, Rest kleinteilig und regional

    • Diakoniehäuser auch Psyth und D Kurse

    • unabhängige Rechtsberatung

    Angebote für Asylberechtigte
    • GVS innerhalb der ersten vier Monate nach Anerkennung

    • Sozialhilfe

    • Deutschkurse über AMS

    • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld

    • Soforthilfeprojekt

    • ÖIF

    Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
    • GVS, für privat Wohnende auch möglich, keine SH !

    • Deutschkurse über AMS

    • Familienbeihilfe/Kinderbetreuungsgeld für Kinder wenn arbeitstätig

    • Integrationsberatung grundsätzlich möglich

    • Integrationsvereinbarung erfüllen

    • ÖIF

    Image RemovedProblemlagen

    ...

    schlechte Finanzierung, GVS System gehört dringend reformiert. Es geht nicht nur um Valorisierung von nie richtig kalkulierten Basissätzen, sondern vom ganzen System. Erhöhung Tagsätze für Kinderflüchtlinge war mal ein Wahlversprechen, Angleichung an € 95,- dann auch erfolgt; Vorschläge für Mehrleistung/neue Konzepte werden letztlich vom Land nicht aufgegriffen

    ...

    Was fehlt sind Quartiere, wo Quartiergeber durchgängig die € 21,- erhält und Verpflegungsgeld ausbezahlen kann

    Private Quartiergeber:innen zum Teil schwer verschuldet, Vertragserfüllung nur noch in Eigenleistung 

    24/7 Erreichbarkeit einer Person bei Vollversorgung  ist nicht realistisch, Diakonie zb. hat Einrichtung in der Nähe anderer Einrichtungen, die Präsenz ist somit erfüllt. Fraglich, was mit der 24h Betreuung erfüllt sein soll - nur jederzeit bereit für die Aufnahme?

    ...

    SubSchutzberechtigte kommen de facto nur mit Arbeit aus dem Quartier raus

    Bei Asyl od. Subschutz: Entlassung erschwert bei psychisch Erkrankten, weil oft nicht arbeitsfähig. Betreutes Wohnen für Menschen mit psych. Erkrankungen z.B.  - leider oft nicht interkulturell zugeschnitten. Problematisch, wenn sich dort niemand um das Aufenthaltsrechtliche kümmert.

    ...

    Mobilität ermöglichen, d.h. Regionalticket für Alle oder zentraler unterbringen. 

    ...

    Deutschkurse in den Bezirken - auch hier entweder in den ländlichen Raum bringen oder Leute eher im Zentralraum unterbringen

    Image RemovedBeratungsstellen

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