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Info
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Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit Hilfs- und Schutzbedürftigkeit .


  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind werden im Regelfall in der GVS belassen bis ein Mandatsbescheid mit Wohnsitzauflage ergeht, welchem ggf. nicht nachgekommen wird oder die Person irregulär verzieht
  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen verbleiben im Einzelfall und zur Vermeidung besonderer Härten (Novellierung K-GrvG mit  12.05.2021) in der GVS
  • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22

siehe Kärntner Grundversorgungsgesetz

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Unterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und FamilienBetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung

Organisierte Einrichtungen von NGOs

unterschiedlich

€ 25,- für Vollversorgerquartiere

€ 12,- für Selbstversorgerquartiere


€ 215,-/ERW/ Monat

€ 100,-/U18/Monat

 

Kein MoBeWo
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen)Mobile Sozialberatung
  • in Einrichtungen von Einreichtungen der Diakonie de La Tour Selbstversorgung trotz Vollversorgerquartier (+ kl. Aufschlag von Diakonie intern) ermöglicht, ausschließlich Selbstversorgungskonzept, auch durch interne Umschlüsselung von Vollversorgungstagessätzen gem. den Standards des Landes Kärnten. Diakonie-interner Betreuungsschlüssel ca. 1h1,5 h/Woche (Vollversorgung) und 1,25 h/Woche (Selbstversorgung) pro Klient:in  Schlüssel: 1:38, ab 50 Klient:innen Nachtdienst als Mindeststandard;;“
  • Vorgabe: 24/7 Anwesenheit einer Betreuungsperson bei Vollversorgung => ist für kleinere Einheiten nicht realistisch, Diakonie zb. hat Einrichtung in der Nähe anderer Einrichtungen, die Präsenz ist somit erfüllt.

  • Vorgabe: 24/7 Erreichbarkeit einer Person bei Selbstversorgung

  • Auszahlung Taschengeld € 40,- + € 12,50 aliquotes Bekleidungsgeld pro Monat in Vollversorgung über Regionalbetreuung durch Land Kärnten (Auszahlung direkt vor Ort od. in einem Standort)

  • Keine Auszahlung von Freizeitgeld:  außerhalb des Kindeflüchtlingsbereiches (umF) keine Verwendung

  • Keine ecard, seit 2017 nur e-card Ersatzbeleg

  • Zimmerbelegung bis 4 pro Zimmer (Standards 9m²+6+5), Quartiere sollen mind. 15 Plätze, maximal 50 Plätze haben

  • Bad/WC tw. Gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, zum Teil eigene Wohneinheiten

  • Beschwerden: kein standardisiertes Vorgehen, ggf. über zentrale Anlaufstelle GVS (sonst: UNHCR, B3 Menschenrechtskommission/Volksanwaltschaft und KJH im umF Bereich)

  • Keine speziellen Nachbetreuungsangebote, Volljährige ehemalige Kinderflüchtlinge können bis 21 in WG bleiben, sofern Perspektive da zb. Ausbildung

  • keine keine speziellen Angebote für LGBTIQ (nächstgelegene , nur außerhalb der GVS durch z. B. durch Beratungsstelle Courage in Stmk)Klagenfurt

  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS: 6564,1% 4% organisiert/3435,9% 6% privat (Feb 24März 25)

  • Wechsel von organisiert auf privat siehe unten, nicht für AW (gilt seit 5.7.2017)

  • Allgemeine Beratung und Hilfestellung u. a. durch Diakonie Sozialberatung Kärnten

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel

Tagsatz Regelbetreuung

Leistungen Privat
Privat Wohnende

Betreuungsschlüssel unklar 

 

Private Leistungen werden vom Land ausbezahlt (Anlaufstellen vom Land)

Versorgung

  • Einzelperson € 260,-  
  • Minderjährige € 145,-

Mietgeld 

  • Einzelperson max. € 165,-
  • Familie 1 Erw. max. € 330,-
  • Familie 2 Erw. max. € 440,-

 Ansuchen auf privates Wohnen NUR für 8, §55, §56 und §57 AsylG, §41a Abs.9 NAG, §43 Abs.3 NAG, §46a FPG möglich:

  • Unbescholtenheit
  • Wenn in Haft gewesen oder bei strafbaren Handlungen (Raufhandel, Diebstahl usw.) Privatverzug erst nach 12 Monaten
  • Bei disziplinären Vorfallen und damit einhergehenden schriftl. Verwarnungen (Zb. Putzvergehen) in Quartieren, Privatverzug erst nach 6 Monaten
  • Direkte Vorsprache beim Land durch Klient:innen

Unterbringung EBB Bereich


Tagsatz

Träger


48€ 60,- (€ 25,- + Differenz 2335,- EBB Tagsatz)

Diakonie de La Tour bzw. auf Einzelantragsbasis

  • wird nicht sehr offensiv kommuniziert, dass es EBB Betreuung gibt, keinen eigenen Prozess vom Land, Diakonie hat eigene Vorlage zu Bericht erstellt
  • keine Vorgaben zum Betreuungsschlüssel oder Betreuungspersonal
  • Diakonie vermutliche einzige Einrichtung die fallweise Menschen mit EBB betreut (seit 2014)
  • Anträge für EBB werden geschrieben, erhöhter Bedarf muss begründet dargelegt werden. Suizidalität und Traumafolgeerkrankung, werden eher nicht anerkannt, viel Diskussion/Intervention
  • Oft zuwenig Infos von der BBU oder anderen Quartiergeber:innen bei Zuweisungen/Transfer nach Kärnten

Es gelten (wahrscheinlich) folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008):

  1. schwere psychiatrischen Erkrankungen;
  2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
  3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit);
  4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
  5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
  6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
  7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien),
    sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die HausbewohnerInnen und das Betreuungspersonal besteht
  8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen
    Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm.

Verlängerung des EBB Status: wird quasi unbefristet zuerkannt, befristet dann wenn es Erkrankungen ausserhalb der Liste vom Beschluss Koorat sind oder dies inhaltlich ist, zb. bei Skabies => wird aber als EBB-gewertet

Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über Quartiergeber:innen, Land bewilligt oder nicht

  • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
  • Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund  

Nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend

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 Ca. 45 Quartiere insgesamt – in etwa 1200 Klient:innen (ohne Erstaufnahmestellen) - Stand Feb 20222.100 GVS-Empfänger:innen; davon 860 Vertriebene/Ukraine, Insgesamt 60 Quartiere (19.2.25)

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Mobile Sozialbetreuung

Zuständig für Sozialbetreuung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende in Kärnten

Betreuungsschlüssel: unklarVorgabe 1:140, Anzahl VZÄ bei Land derzeit nicht bekannt; letzte Zahlen aus 2017, siehe Bericht Landeserechnungshof Kärnten

Trager: Land Kärnten

  • Pensionen sollen wöchentlich angefahren werden
  • Privatwohnende kommen in die Standorte vom Land/zentrale Anlaufstellen zur Auszahlung
  • Aufgabengebiet mobile Regionalbetreuung teilweise unklar; Sozialberatung nur nach Möglichkeit

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Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Regionalbetreuung oder/und an die betreffende Person; Quartiergeber:innen nicht involviert

  • Prozess Zuerkennung:
  •   Hilfsbedürftigkeitsprüfung in der Regel nur nach persönlicher Vorstellung bei Abt 13 (L-GVS Stelle)
  •   Allfällig Vorlage von Kontoauszügen, Dienstverträgen, Lohnzetteln zur Prüfung des Vermögensstatus und Festlegung eines Anspruchsdatums
  •   Allfällige Prüfung von vorhergehenden Ausschlussgründen aus der GVS und Prüfung der Wiederaufnahme durch andere Stellen
  •   Zuerkennung per Bescheid direkt an die Person, Übermittlung ggf. durch IBB
  •   Krankenversicherung ist nur nach Aufnahme in die Grundversorgung möglich

  • Prozess Einstellung GVS:
  •   Prüfung der entsprechenden Gründe
  •   Beendigung per Bescheid direkt an die Person, Übermittlung ggf. durch IBB


  • Entlassungen aus der GVS

    • Bei Wechsel in anderes Bundesland, v.a. bei medizinischen oder familiären Gründen wenn das Ziel-Bundesland zustimmt

    • Bei Ablehnung Privatverzug, Wiederaufnahme GVS erst ab 1sten des Folgemonats
  • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
    • Einschränkungen bei Krankenhausaufenthalten, Aliquotierung Verpflegungsgeld
    • Rkneg Familien & Alleinstehende und im laufenden Asylverfahren nur organisiert
    • Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
  • Mögliche Freibeträge
    • Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
    • Keine Freibeträge bei DLU und Kinderbetreuungsgeld-Bezug, ukr. Pensionen, Stipendien => wird 1:1 angerechnet
    • keine Anwendung der neuen Freibetragsregelung für Vertriebene aus der Ukraine (65/35 Regelung)

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Angebote außerhalb der GVS
  • VHS Pflichtschulabschlusskurse

  • zwei Abendgymnasien in im Zentralraum Klagenfurt

  • MORE Uni Klagenfurt

  • Übergangsklassen gab es früher, jetzt eher nicht mehr

  • Für arbeitsmarktpolitische Projekte im Bereich Arbeitsmarkt, Gewaltschutz, Integration gibt es teilweise Förderungen

  • Diakonie unabhängige Rechtsberatung

Angebote der GVS

  • Mobile Regionalbetreuung in der GVS durch Land Kärnten

  • Aspis - Traumatherapieangebot

  • VHS bietet im Landesaufrag Deutschkurse in Bezirkshauptstädte an. Eingeschränkter ZugangEingeschränkte Kapazität

  • PIVA Beratungsstelle vom Land finanziert, Rest kleinteilig und regional

  • Diakoniehäuser auch Psyth und D Kurse

  • Diakonieeinrichtungen inklusive eigener Psychotherapie und auch Deutschkurse

  • Diakonie Sozialberatungunabhängige Rechtsberatung
Angebote für Asylberechtigte
  • GVS innerhalb der ersten vier Monate nach Anerkennung

  • Sozialhilfe

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld

  • Soforthilfeprojekt

  • ÖIF
  • ÖIF

  • Caritas Integrationsberatung
  • Diakonie Sozialberatung
  • Diakonie unabhängige Rechtsberatung
Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
  • GVS, für privat Wohnende auch möglich, keine SH !

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe/Kinderbetreuungsgeld für Kinder wenn arbeitstätig

  • Integrationsberatung grundsätzlich möglich

  • Integrationsvereinbarung erfüllen

  • ÖIF

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