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Seiteneigenschaften
idgvs01


GVS-Bundesland

Salzburg

letztes UpdateMärz 2024
Änderungen




Grundversorgung Salzburg


Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Salzburg

Landes GVS Erwachsene und /Familien: 

2.694

Landes GVS < umF

55

Bundes GVS:

116

Summe:

2.865

Stichtag Feb 2024


Zielgruppe Grundversorgung

Info
titleinfo

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens

  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)

  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung

  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind - GVS fragt bei BFA an, ob betroffene Person(en), wirklich tatsächlich nicht ausreisen können. Wenn z.B. keine Mitwirkung im Rückkehrprozess, dann gilt das nicht. Infoschreiben vom Land Salzburg hinsichtlich Mitwirkungspflicht.

  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (AB plus nur, wenn vorher Asylverfahren)

  • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22

Unterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien

BetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung
Organisierte Einrichtungen von NGOs

1h/Klient:in an Betreuungszeit pro Woche

€ 25,- 

€ 7,00 

Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen)

Mobile Sozialberatung 1:140

  • In fast allen Quartieren (auch Pensionen) wird Selbstversorgung ermöglicht, bis auf eine Pension wo Mittagessen gekocht wird (Teilselbstversorgung) 

  • Nur einzelne Einrichtungen mit 24h Betreuung

  • Gemischte Unterbringung, Mindeststandard schreibt Maximalbelegung 4 Personen pro Wohneinheit vor, gemeinsame Küche, gemeinsame Sanitäreinheit. Kleinere Quartiere tw. Wohnungen, Familien haben mehr oder weniger eigene Wohneinheiten.

  • Pensionen/Quartiere sind unterschiedlich groß/klein => das größte hat 400 Plätze, das kleinste 5 Plätze, durchschnittlich 20 Plätze; 1 Quartier hat 6 Plätze für LGBTIQ

  • Vorgabe: 1h/Klient:in an Betreuungszeit pro Woche ohne weitere Anforderungen

  • Nachbetreuung für ehem. Kinderflüchtlinge: grundsätzlich nein, eher Sensibilität dafür wo auch Betreuung von Kinderflüchtlingen

  • Auszahlung von Taschengeld über Caritas mobile Beratung; keine Auszahlung von Freizeitgeld nur im Rahmen wo eine größere Anzahl an Personen teilnimmt, zb. Sommerprogramm für Kinder, Deutschkurse, Feste, Veranstaltungen 

  • Keine e-card, nur e-card Ersatzbeleg, bzw. wird SVNr bei Arztbesuchen mündlich gesagt, funktioniert ganz gut mit dem Steckkartensystem

  • Beschwerden entweder direkt an Quartiergeber:in oder über mobile Sozialberatung sowie können diese auch über Parteienverkehr direkt bei zuständiger Abteilung des Landes vorgebracht werden


  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS:   81% organisiert, 19% privat wohnhaft (mit Stand Feb 2024)

  • Wechsel von organisiert auf privat grundsätzlich möglich, siehe unten:

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel

 

Leistungen Privat
Privat Wohnende

1:140 - Sozialberatung durch Caritas Szbg

 

Private Leistungen werden von Caritas ausbezahlt





Versorgung

  • Einzelperson € 260,-  
  • Minderjährige € 145,-

Mietgeld 

  • Einzelperson € 165,-
  • Familie € 330,-
  • Voraussetzung ist A1 Zertifikat, funktioniert auch, wenn Caritas bestätigt dass ausreichend Deutschkenntnisse vorhanden sind
  • Bürg:innen für MV möglich
  • Privatverzug scheitert aber am leistbaren Wohnraum
  • Privatwohnende kommen zu Standorte von Caritas zur Beratung & Auszahlung Verpflegungsgeld & Mietgeld (1x/Monat)
  • Caritas stellt Anträge für privat Wohnende an Land Szbg

Unterbringung EBB Bereich


Tagsatz

Träger


€ 44,-

Caritas Salzburg

  • Es gibt keine speziellen Quartiere, nur vereinzelte Plätze, EBB Unterbringung in Regelquartiere integriert, bei Möglichkeit Einzelzimmer
  • EBB Bedarf eher in Stunden erhoben, Leistungszukauf möglich (zB Heimhilfe, Heimkrankenpflege)
  • Land wäre bereit, 6 EBB Plätze zu finanzieren über den Kostenhöchstsatz für Unterbringung in Pflegeeinrichtungen , das wären 82,66.
  • Caritas stellt Bedarf fest und leitet an Land weiter, die EBB Status zuerkennen

vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung:

  • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
  • Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund  


Vorzulegende Unterlagen bei Verlängerungsansuchen: quartalsweise verlängern

  • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate) ja
  • insgesamt 2 Sozialberichte jeweils im Abstand von 6 Monaten 
  • Behandlungsbestätigung

Es gelten folgende Kriterien (KOORAT 2008):
1. schwere psychiatrischen Erkrankungen;
2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit);
4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien),
sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die HausbewohnerInnen und das Betreuungspersonal besteht
8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen
Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm.

Zuerkennung EBB Status: für ein Quartal bewilligt, nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend

Trägerorganisationen

Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:


Mobile Sozialbetreuung

Zuständig für Sozialberatung (IBB) für alle in Pensionen & Quartieren Wohnhafte ist Caritas Salzburg

Betreuungsschlüssel: 1:140

Träger: Caritas Salzburg

  • Standorte

    • Salzburg

    • Pinzgau

    • Pongau

    • Lungau

Information:

  • Kontakte zu den Quartieren: mind. 3x/Monat, Großquartiere werden jeden Tag angefahren. Quartiere zwischen 60 und 100 Bewohner:innen ca. 4x pro Monat. Ganz kleine Quartiere 1-2- Mal und nach Bedarf (telefonische Erreichbarkeit ist jedenfalls gegeben)

  • erste Woche jeden Monats ist Auszahlung der GVS Leistungen

  • Psychosoziale Beratung, Organisation von Deutschkursen, Hilfe bei Antragstellungen etc


Individuelle Leistungen

Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

  • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
  • Schulgeld: €200,- pro Schuljahr

GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

Es gibt in der Regel keine Bescheide bei Zuerkennung/Entlassungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Quartiergeber:innen oder/und Caritas oder/und an die betreffende Person; auf Verlangen sollte Bescheid ausgestellt werden. Bei Verlegung kein Bescheid notwendig, auch bei Wiederaufnahme in GVS kein Bescheid, nur Infoschreiben wird ausgestellt, dass auch unterschrieben werden muss. Anhörung aber möglich.

  • Entlassungen aus der GVS
    • Rkneg: Wenn Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wird

    • bei nicht-autorisiertem Bundeslandwechsel => Quartier unstet

    • Für Asylberechtigte Entlassungsschreiben
  • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
    • Bei Arbeitseinkommen und zuviel bezogenen GVS Leistungen, gibt’s Leistungseinschränkungen (zb. Einbehalt Taschengeld), Land schickt Informationsschreiben an Quartiergeber:in, Schreiben muss von betroffener Person unterschrieben werden, wird dann an Land retourniert. (Verweis auf GVS-G Szbg § 9)

    • wenn Angebot Arbeitsmarkt nicht angenommen werden

  • Mögliche Freibeträge
    • Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
    • Keine Freibeträge bei DLU und Kinderbetreuungsgeld-Bezug, ukr. Pensionen, Stipendien => wird 1:1 angerechnet
    • keine Anwendung der neuen Freibetragsregelung für Vertriebene aus der Ukraine (65/35 Regelung)

Zuständige Abteilung in Landesregierung


Angebote

Angebote außerhalb der GVS
  • Caritas Lerncafés für Kinder

  • Lebensmittelpakete für GVS Bezieher:innen

  • Erwachsenenbildungseinrichtungen (D-Kurse)

  • Diverse Beratungsstellen

Angebote der GVS

  • (mobile) Sozialberatung Caritas für Privatwohnende (& für Pensionen)

  • Monatstickets für Fahrtwege in nächste größere Stadt

  • Sotiria, WEG- Werte- Empowerment- Geichberechtigung = Workshopreihe, bisher nur für Frauen, jetzt auch für Männer

  • Deutschkurse Alpha bis A2 (Abwicklung über VHS Salzburg)

  • Deutschkurs & Basisbildung für Jugendliche u. junge Erwachsene bis 25, Vorbereitungskurse für PSA Kurs

  • Diakonie kostenlose Rechtsberatung gegen Kürzung oder Einstellung von GVS Leistungen

Angebote für Asylberechtigte
  • GVS innerhalb der ersten vier Monate nach Anerkennung

  • Sozialhilfe, Antrag erst möglich wenn MV da

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld

  • Diakonie INTO Salzburg: Startwohnungen, Integrationsberatung

Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
  • GVS auch privat wohnend möglich

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe & KBG für Kinder wenn Arbeitstätig und keine Leistungen aus GVS

  • Integrationsberatung

  • Zum Teil können Angebote die es für Asylberechtigte gibt, genutzt werden