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Personen in der Grundversorgung in einer organisierten Einrichtung (=Flüchtlingsquartier) haben in vielen Fällen, die Möglichkeit sich selbst zu verpflegen und sich Mahlzeiten selbst zuzubereiten. Als Ersatz gibt es dafür pro Person einen Ersatz des Verpflegungsgeldes. Die Unterschiede reichen zwischen € 5,50 pro Person und Monat und € 7,00. Pro Person/Tag erhalten die Menschen ein Verpflegungsgeld. Wie wenig das ist, wird augenscheinlicher, wenn man* sich das zur Verfügung stehende Geld für einen Monat berechnet.:

BundeslandVerpflegungsgeld bei SelbstversorgungMonat ( 30 Tage)Notiz
Burgenland
€ 6,00 bis
€ 7,00
€ 180,00 bis
€ 210,00

6

7,-

CaritasDiakonie Lares ERW € 6,50; Kind € 3,50

/Tag/ERW

€ 3,50 bis € 7,-/Tag/U 18

Kärnten€ 7,00
priv. QG:innen
€ 210,00
Kärnten

6,00

215,-/ERW/ Monat

180,00 
100,-/U18/Monat
Niederösterreich
6
7,00
180
210,00 
Oberösterreich
6
7,00
180
210,00 

€ 7,-/Tag/ERW

132

5,-

Pauschale für Kinder

/Tag/U 18

Salzburg
Kärnten
6
7,
50
00
195
210,00
Steiermark€ 6,
00
50
180
195,00 

In TSV € 155,-/Monat

In   SV € 195,-/Monat
Tirol

~ €

6

8,

50

10

195

245,00

200

245,- pro

Person und

Monat für Erw.

100

145,- pro

Person und

Monat für U18

Vorarlberg

~ €

7

8,60

€ 260,00

210,00

260,- pro Monat/ERW

215

155,- pro Monat/U 18

Wien

5

6,50

bis € 6,00

165,00 bis € 180

195,00