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Um das Dickicht der sogenannten Grundversorgung zu entwirren haben wir das Kompetenznetzwerk GVS ins Leben gerufen, dass ermöglichen soll, alle wichtigen und wesentlichen Infos an einem Ort zu finden. Diese wird von uns gepflegt und aktualisiert, sowie wollen wir aktuelle Bezüge ebenso hier widerspiegeln. Die unterschiedlichen Bereiche könnt ihr links sehen und Euch hier durchnavigieren, zb. durch die unterschiedlichen Bundesländer, rechtliche Rahmenbedingungen oder Gegenüberstellungen. Eine gute Übersicht zur Grundversorgung findet sich auch auf der Seite der asylkoordination, nämlich hier.

Unter ‚Grundversorgung‘ (kurz GVS) wird die Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Beratung von Asylwerber:innen verstanden, und zwar während der Zeit des laufenden Asylverfahrens. Dazu muss ordnungshalber gesagt werden, dass es zusätzlich zur Gruppe der Asylwerber:innen auch andere Aufenthaltstitel gibt, die als Zielgruppe der GVS gelten, nämlich:

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Die Grundversorgung hat die sogenannte Bundesbetreuung für Geflüchtete abgelöst und ist mit 1.5.2004 in Kraft getreten. Grund für die Umstrukturierung der Betreuung von Geflüchteten war die EU Aufnahmerichtlinie für Personen die internationalen Schutz beantragen aus 2003,  die mittlerweile von der Aufnahmerichtlinie 2013 abgelöst wurde. Siehe rechtliche Rahmenbedingungen und Details zur Einführung der Grundversorgung hier.


Bei der Einführung der Grundversorgung vor 18 Jahren gab es das Bestreben, die Betreuung von Schutzsuchenden zu vereinheitlichen, die Kostenteilung zwischen Bund und Länder zu fixieren und auch gewisse Mindeststandards bei der Versorgung zu definieren. Die Grundversorgung von Schutzsuchenden, sprich die Betreuung, Versorgung, Beratung und Unterbringung ist aber leider alles andere als einheitlich: es gibt in allen Bundesländern unterschiedliche Betreuungsstrukturen, unterschiedliche Unterbringungsmöglichkeiten, unterschiedliche Bildungsangebote und unterschiedliche finanzielle Leistungen zb. Hinsichtlich Auszahlung von Verpflegungsgeld oder Freizeitgeld. Je nach Bundesland sind diese Dinge unterschiedlich geregelt. 

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