...
- Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren
- subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
- Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
- Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
- Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründe
- Seit März 2022 haben Vertriebene aus der Ukraine Anspruch auf Grundversorgung (Vertriebenenstatus gemäß § 62 AsylG)
Hilfs- und Schutzbedürftigkeit als Voraussetzung
Grundlage für den Bezug von Grundversorgung ist die sogenannteHilfs- und Schutzbedürftigkeit:
...