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Um das Dickicht der sogenannten Grundversorgung zu entwirren haben wir das Kompetenznetzwerk GVS ins Leben gerufen, dass ermöglichen soll, alle wichtigen und wesentlichen Infos an einem Ort zu finden. Diese wird von uns gepflegt und aktualisiert, sowie wollen wir aktuelle Bezüge/Bruchstellen der GVS sowie einzelne pikante Details ebenso hier widerspiegeln. Die unterschiedlichen Bereiche könnt ihr links sehen und Euch dort durchnavigieren, zb. durch die unterschiedlichen Bundesländer, rechtliche Rahmenbedingungen oder Gegenüberstellungen. Eine gute allgemeine Übersicht zur Grundversorgung findet sich auch auf der Seite der asylkoordination, nämlich hier.

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Bei der Einführung der Grundversorgung vor 18 Jahren gab es das Bestreben, die Betreuung von Schutzsuchenden zu vereinheitlichen, die Kostenteilung zwischen Bund und Länder zu fixieren und auch gewisse Mindeststandards bei der Versorgung zu definieren. Die Grundversorgung von Schutzsuchenden, sprich die Betreuung, Versorgung, Beratung und Unterbringung ist aber leider alles andere als einheitlich: es gibt in allen Bundesländern unterschiedliche Betreuungsstrukturen, unterschiedliche Unterbringungsmöglichkeiten, unterschiedliche Bildungsangebote und unterschiedliche finanzielle Leistungen zb. Hinsichtlich Auszahlung von Verpflegungsgeld oder Freizeitgeld. Je nach Bundesland sind diese Dinge unterschiedlich geregelt. 


aktuelle Tagsatzdiskussion

Der Tagsatz für die Unterbringung im Rahmen der GVS wurde seit 2016 nicht mehr erhöht. Das was alle verbindet, ist die unzureichende Finanzierung über den so genannten Tagsatz in der Grundversorgung. Organisationen erhalten für die Betreuung von Geflüchteten eine festgelegte Summe pro Person und Tag ( aktuell € 21,-) mit der alle Kosten, die rund um die Betreuung entstehen, bestritten werden müssen. Die letzte Anhebung der Tagsätze fand 2016 statt. In der Realität bedeutet das, dass zwar Personal-, Miet- und Betriebs- sowie Sachkosten jährlich steigen, die Träger in der Flüchtlingshilfe aber stets mit demselben Budget auskommen müssen. Es gibt keinerlei Kompensationszahlungen von staatlicher Seite, die hier ausgleichend wirken könnten. (Vgl. Artikel menschenwürdiges Wohnen, D. Krois, asylaktuell 02-21).

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