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Um das Dickicht der sogenannten Grundversorgung zu entwirren haben wir das Kompetenznetzwerk GVS ins Leben gerufen, dass ermöglichen soll, alle wichtigen und wesentlichen Infos an einem Ort zu finden. Diese wird von uns gepflegt und aktualisiert, sowie außerdem wollen wir aktuelle Bezüge/Bruchstellen der GVS sowie einzelne pikante Details ebenso hier widerspiegeln. Die unterschiedlichen Bereiche könnt ihr links sehen und Euch dort durchnavigieren, zbz.B. durch die unterschiedlichen Bundesländer, rechtliche rechtlichen Rahmenbedingungen oder Gegenüberstellungen. Eine gute allgemeine Übersicht zur Grundversorgung findet sich auch auf der Seite der asylkoordination, nämlich hier.

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  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des VerfahrenVerfahrens
  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach AsylanerkennungAsylzuerkennung
  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen


Die Grundversorgung hat die sogenannte Bundesbetreuung für Geflüchtete abgelöst und ist mit 1.5.2004 in Kraft getreten. Grund für die Umstrukturierung der Betreuung von Geflüchteten war die EU Aufnahmerichtlinie aus 2003 für Personen, die internationalen Schutz beantragen aus 2003,  die die mittlerweile von der Aufnahmerichtlinie 2013 abgelöst wurde. Siehe rechtliche Rahmenbedingungen und Details zur Einführung der Grundversorgung hier.

Bei der Einführung der Grundversorgung vor 18 Jahren gab es das Bestreben, die Betreuung von Schutzsuchenden zu vereinheitlichen, die Kostenteilung zwischen Bund und Länder zu fixieren und auch gewisse Mindeststandards bei der Versorgung zu definieren. Die Grundversorgung von Schutzsuchenden, sprich die Betreuung, Versorgung, Beratung und Unterbringung ist aber leider alles andere als einheitlich: es gibt in allen Bundesländern unterschiedliche Betreuungsstrukturen, unterschiedliche Unterbringungsmöglichkeiten, unterschiedliche Bildungsangebote und unterschiedliche finanzielle Leistungen zbz.B. Hinsichtlich hinsichtlich Auszahlung von Verpflegungsgeld oder Freizeitgeld. Je nach Bundesland sind diese Dinge unterschiedlich geregelt. 

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Aktuell gibt es wieder einige Diskussionen zur Erhöhung der Tagsätze für die Versorgung von Asylsuchenden, unter anderem auch aufgrund der Ukraine-Krise und der damit in Zusammenhang stehenden großen Anzahl von Ukrainer:innen die geflüchtet sind. Es steht im Raum, dass der Tagsatz für die Regel-Unterbringung (nicht Kinderflüchtlinge oder im Rahmen des erhöhten Betreuungsbedarfes) auf € 25,- erhöht werden soll. Derweil gibt es aber noch nichts bindendes Bindendes dazu. Darüber hinaus sollen auch die finanziellen Leistungen für privat Wohnende erhöht werden. Jedoch nicht Einzelleistungen wie Taschengeld, Bekleidungsgeld oder Schulgeld, die seit Einführung der GVS nicht erhöht worden sind; was zur Folge hat, dass diese mittlerweile seit 18 Jahren in derselben Höhe ausbezahlt werden !!!

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