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Der sogenannte 'Tagsatz' - Finanzierung der Unterbringung

Die Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden erfolgt in den allermeisten Fällen über NGOs und in den Bundesländern auch über private Quartiergeber:innen (zb. Besitzer:innen ehemaliger Pensionen oder Andere). Ausnahme ist hier Tirol: in Tirol ist die TSD (Tiroler Soziale Dienste) für die Betreuung und Beratung von Schutzsuchenden zuständig; die TSD ist eine Tochterfirma vom Land Tirol.
Seit Bestehen der GVS Vereinbarung wurden die Tagsätze für die Betreuung von Schutzsuchenden (oder auch oft genannt Kostensätze/Kostenhöchstsätze) nur 3x erhöht, siehe Tabelle weiter unten. Dies betraf vor allem den Tagsatz für die Betreuung die eine Organisation/Quartiergeber:in für die Unterbringung von Erwachsenen oder/und Minderjährigen pro Person erhält als auch die privaten Leistungen, die eine Person erhält, wenn er:sie privat wohnt. Alle anderen Leistungen wie Taschengeld, Freizeitgeld, Schulgeld, Bekleidungsgeld als auch die Kosten für einen Pflegeplatz sind seit 2004 nicht erhöht worden!

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Bundesland

Tagsatz (Stand 04/2022)

Wien

€ 21,-

Burgenland

€ 20,50

NÖ*

€ 19,-

€ 21,-

Steiermark**

€ 21,- (oder € 12,-)

Kärnten***

€ 21,- (oder € 10,-)

Tirol

€ 21,-

Salzburg

€ 21,-

Vorarlberg

Richtung Echtkostenabr.


*Ad NÖ
Ad Zusatzleistungen:
Sofern der Quartiergeber bereit ist, einzelne dieser Zusatzleistungen zu erbringen, hat er gegenüber dem Auftraggeber für drei Punkte jeweils einen zusätzlichen Anspruch auf einen Tagessatz-Aufschlag in Höhe von EUR 1,-- brutto; diese Tagessatz-Aufschläge sind jedoch mit EUR 2,-- brutto begrenzt. Der Quartiergeber kann also für sechs oder mehr Punkte maximal EUR 2,-- zusätzlich zum jeweiligen Tagessatz gemäß litera a verrechnen. (vgl Mustervertrag Land NÖ)
Zusatzleistungen:

  1. Transporte zu Behörden und Ärzten
    b. Lernkurse (Computer, Nähen etc)
    c. Freizeitgestaltung: organisierter Sport
    d. Lernhilfe für Schulkinder
    e. Gesonderter Gebetsraum
    f. Bauliche Eignung und Ausstattung für Gehbehinderte
    g. 1 übertragbare innerstädtische Monatskarte für Bus und/oder Bahn pro maximal 20 Bew.
    h. 1 übertragbare Monatskarte für Bus und/oder Bahn zur nächsten Stadt pro maximal 20 Bew. 
    i. Organisation der Fahrten zu den Vorladungen 
    j. Quartiergeber stellt persönliche Hygieneartikel zur Verfügung 
    k. 1 Betreuungsperson für Bewohner vorhanden

**Ad Stmk
in Einrichtungen von Caritas Teilselbstversorgung ermöglicht, Auszahlung € 110,- VG vor Ort
Private Quartiergeber:innen (Pensionen) zumeist Selbstversorgung erhalten als Tagsatz nur € 12,-; Auszahlung Verpflegungsgeld über mobile Betreuung


*** Ad Kärnten
€ 21,- für Quartiere mit Vollversorgung
€ 10,- für Quartiere (zumeist ehemalige Pensionen) Selbstversorgung


Erhöhung Tagsätze

Wie weiter oben schon gesagt, fanden in den letzten 18 Jahren 3x Erhöhungen die Tagsätze für Unterbringung betreffend, statt.

Anbei Tabelle vom Stadtrechnungshofbericht zur Grundversorgung Wien für die Jahre 2012-2015 & 1.HJ 2016:


Artikel

Erhöhung 2016 hier und hier

geplante Erhöhung 2022 hier und hier


Finanzierung der Beratung/mobilen Betreuung (IBB- Information, Betreuung, Beratung)

Für die mobile Betreuung bzw. Beratung erhalten die tätigen NGOs je nach Bundesland unterschiedliche finanzielle Vergütungen.

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