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Familienbeihilfe wird nicht auf die GVS angerechnet.
Das heißt, die Familienbeihilfe kommt als Geldleistung zusätzlich zur Grundversorgung. Möglicherweise reduziert sich dadurch das Es ist aber wahrscheinlich, dass durch den Bezug der Familienbeihilfe das Schulgeld (200.- Euro) und das Bekleidungsgeld (150 .- Euro) wegfallen wird.