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Personen in der Grundversorgung in einer organisierten Einrichtung (=Flüchtlingsquartier) haben in vielen Fällen, die Möglichkeit sich selbst zu verpflegen und sich Mahlzeiten selbst zuzubereiten. Pro Person erhalten die Menschen ein Verpflegungsgeld. Die Unterschiede reichen zwischen € 5,50 pro Person und Monat und € 7,00. Wie wenig das ist, wird augenscheinlicher, wenn man sich das zur Verfügung stehende Geld für einen Monat berechnet.

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