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Folgende Klarstellung:  Organisationen die in der Betreuung tätig sind, erhalten pro Person € 21,- (in manchen Bundesländern auch weniger, der Einfachheit halber, bleiben wir bei € 21,-). Eine Organisation muss also mit € 21,- brutto pro Person auskommen. je nach Organisationsstruktur sind diese Umsatzsteuerbefreit oder nicht. Es muss für das Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung noch € 6,- (Der Einfachheit halber, bleiben wir bei € 6,-, es wird auch über € 6,- ausbezahlt) abgezogen werden. Falls es keine Selbstversorgung gibt, muss ebenso Geld für die Lebensmittel ausgegeben werden, will heißen, die vollen € 21,- stehen nicht alleinig für Betreuung zur Verfügung. Sprich, der Organisation bleibt pro Person/pro Tag in etwa € 15,- über, mit der sämtliche Kosten die im Rahmen der Betreuung entstehen, bestritten werden müssen: Löhne, Miete, Betriebskosten, Strom/Gas, Versicherungen, Sachkosten wie Reinigungsmaterial und Hygienemittel usw. Aktuell Steigende Strompreise und Inflation erschweren diese Situation noch einmal. Soviel also zu Asylindustrie. (Anmerkung: die Erhöhung der Tagsätze für die Regelbetreuung von € 21,- auf € 25,- wurde im Juni 2022 beschlossen, bisher werden die erhöhten Sätze nur von Wien, Kärnten & Tirol umgesetzt, siehe unten).

Aufgrund der schlechten Finanzierung fordern NGOs eine Echtkostenabrechnung, in der ALLE Kosten, die im Rahmen der Betreuung anfallen, auch bezahlt werden. Diese Kosten sind je nach Standort/Bundesland usw. unterschiedlich und müssen auch Organisations-individuell betrachtet werden. Eine Sockelfinanzierung als Basisfinanzierung plus Tagsatz pro Tag/pro Person für die betreuende Organisation wäre auch ein Modell das möglich wäre. Grundsätzlich braucht es aber bei einem Tagsatzmodell  jedenfalls die Einbettung einer jährliche Valorisierung. Für derartige Veränderungen braucht es aber den politischen Willen und die Überzeugung qualitätsvolle Betreuung für jene vulnerable Gruppe der Schutzsuchenden gewährleisten zu wollen.

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