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Zuverdienstgrenze in der Grundversorgung - was bedeutet das?

Die Grundversorgung ist eine Leistung, die Asylwerber:innen und Vertriebene bekommen, wenn sie mittellos sind. Alle Mittel oder Einkommen, über die sie verfügen, werden auf die Grundversorgung angerechnet, i.e. von der Grundversorgung abgezogen, weil ja für die Person verfügbar. Es gibt nun unterschiedliche Regelungen für Asylwerber:innen und Personen mit Vertriebenenstatus, wie diese Anrechnung erfolgt.   

Asylwerber:innen

dürfen nicht mehr als 110 Euro pro Monat plus 80 Euro pro Monat für jede angehörige Person (Ehepartner:innen, Obsorgeberechtigte und Kinder im selben Haushalt) verdienen, die selbst über kein eigenes Einkommen verfügen. Darüber hinausgehendes Einkommen wird auf die Grundversorgungsleistungen angerechnet. 

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Personen mit Vertriebenenstatus
Bei dieser Personengruppe kommt das Anrechnungsmodell 65:35 zur Anwendung.
Wenn das Einkommen über dem Freibetrag liegt, wird 65% des darüberliegenden Betrags auf die Grundversorgung angerechnet, solange dieser Betrag unterhalb der Grundversorgungsleistung liegt. Die restlichen 35% des darüberliegenden Einkommens werden nicht angerechnet.
Personen mit Vertriebenenstatus haben Anspruch auch Familienbeihilfe. Diese wird auch nicht auf die GVS angerechnet.

Berechnungsbeispiele für eine Familie mit Vertriebenenstatus (von https://www.fluechtlinge.wien/arbeit übernommen)

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