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Seit Februar 2022 haben Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus Anspruch auf Grundversorgung:

  • Ukrainer:innen und Schutzberechtigte (vgl. https://www.asyl.at/de/info/news/informationenzurfluchtausderukraine/)
    Temporären Schutz (vorerst bis 3. März 2023. Schutzberechtigte 
    Temporärer Schutz für Vertriebene (TPD-temporary protection directive) => 'Vertriebenenstatus'.
    Sofern es nicht durch Beschluss des EU-Rates beendet wird, verlängert es sich automatischzweimal um jeweils sechs Monate.) . Im Oktober 2023 wurde der Vertriebenenstatus zum zweiten Mal bis März 2025 verlängert. Diesen Schutz bekommen Ukrainer*innen mit Wohnsitz in der Ukraine, die ab 24. Februar 2022 vertrieben wurden und deren Familien oder die Ukraine kurz davor verlassen haben. Aber auch alle Ukrainer*innen, die sich mit einem Aufenthaltstitel oder auf Grund eines visumfreien oder visumpflichtigen Einreise vor dem 24. Februar 2022 in Österreich aufgehalten haben. Ebenfalls erfasst sind „Drittstaatsangehörige oder Staatenlose mit einem vor dem 24. Februar 2022 gewährten internationalen Schutzstatus“.  Für weitere Infos rund um Ukraine: Infowebsite BBU Ukraine


Die Grundversorgung hat die sogenannte Bundesbetreuung für Geflüchtete abgelöst und ist mit 1.5.2004 in Kraft getreten. Grund für die Umstrukturierung der Betreuung von Geflüchteten war die EU Aufnahmerichtlinie aus 2003 für Personen, die internationalen Schutz beantragen, die mittlerweile von der Aufnahmerichtlinie 2013 abgelöst wurde. Siehe rechtliche Rahmenbedingungen und Details zur Einführung der Grundversorgung hier.

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