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Die Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden erfolgt in den allermeisten Fällen über gemeinnützige NGOs und in den Bundesländern auch über private Quartiergeber:innen (zb. Besitzer:innen ehemaliger Pensionen oder Andere). Ausnahme ist hier Tirol: in Tirol ist die TSD (Tiroler Soziale Dienste) für die Betreuung und Beratung von Schutzsuchenden zuständig; die TSD ist eine Tochterfirma vom Land Tirol.
Seit Bestehen der GVS-Vereinbarung wurden die Tagsätze für die Betreuung von Schutzsuchenden (oder auch oft genannt Kostensätze/Kostenhöchstsätze) nur 3x 4x erhöht, siehe Tabelle weiter unten. Dies betraf vor allem den Tagsatz für die Betreuung die eine Organisation/Quartiergeber:in für die Unterbringung von Erwachsenen oder/und Minderjährigen pro Person erhält als auch die privaten Leistungen, die eine Person erhält, wenn er:sie privat wohnt. Alle anderen Leistungen wie Taschengeld, Freizeitgeld, Schulgeld, Bekleidungsgeld als auch die Kosten für einen Pflegeplatz sind seit 2004 nicht erhöht worden!

Im September 2023 gab es im Rahmen der Landesflüchtlingsreferent:innenkonferenz einen Beschluss, dass zumindest bei den Kostenhöchstsätze von Vulnerablen (Erhöhter Betreuungsbedarf, Kinderflüchtlinge/UMF, Pflegeplatz) Anpassungen erfolgen sollen, sprich die Kostenhöchstsätze erhöht werden sollen. Der Kostenhöchstsatz im Rahmen der Regelbetreuung wurde bereits 2022 erhöht, eine nochmalige Anpassung wurde nicht beschlossen, was jedoch angesichts der Teuerung und hohen Inflation mehr als notwendig scheint. Der Beschluss wurde von 5 von 9 Landesflüchtlingsreferent:innen getätigt. Im Dezember soll es eine außerordentliche FlüRk geben, wo die Erhöhung dieser Kostenhöchstsätze inkl. Vorschlag einer Zusatzvereinbarung nochmals auf der Tagesordnung steht. Ebenso wurde das transparente Realkostenmodell welches zwischen BMI und Stadt Wien als Pilot starten wird, vorgestellt. Siehe weitere Infos weiter unten bei Transparentes Realkostenmodell.

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