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Die Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden erfolgt in den allermeisten Fällen über gemeinnützige NGOs und in den Bundesländern auch über private Quartiergeber:innen (zb. Besitzer:innen ehemaliger Pensionen oder Andere). Ausnahme ist hier Tirol: in Tirol ist die TSD (Tiroler Soziale Dienste) für die Betreuung und Beratung von Schutzsuchenden zuständig; die TSD ist eine Tochterfirma vom Land Tirol.
Seit Bestehen der GVS-Vereinbarung wurden die Tagsätze für die Betreuung von Schutzsuchenden (oder auch oft genannt Kostensätze/Kostenhöchstsätze) nur 4x erhöht, siehe Tabelle weiter unten. Dies betraf vor allem den Tagsatz für die Betreuung die eine Organisation/Quartiergeber:in für die Unterbringung von Erwachsenen oder/und Minderjährigen pro Person erhält als auch die privaten Leistungen, die eine Person erhält, wenn er:sie privat wohnt. Alle anderen Leistungen wie Taschengeld, Freizeitgeld, Schulgeld, Bekleidungsgeld als auch die Kosten für einen Pflegeplatz sind seit 2004 nicht erhöht worden!

Im September 2023 gab es im Rahmen der Landesflüchtlingsreferent:innenkonferenz einen Beschluss, dass zumindest bei den Kostenhöchstsätzen von Vulnerablen (Erhöhter Betreuungsbedarf, Kinderflüchtlinge/UMF, Pflegeplatz) Anpassungen erfolgen sollen, sprich die Kostenhöchstsätze erhöht werden sollen.  Der Beschluss wurde von 5 von 9 Landesflüchtlingsreferent:innen getätigt. Im Dezember soll es eine außerordentliche FlüRk geben, wo die Erhöhung dieser Kostenhöchstsätze inkl. Vorschlag einer Zusatzvereinbarung nochmals auf der Tagesordnung steht. Der Kostenhöchstsatz im Rahmen der Regelbetreuung wurde bereits 2022 erhöht, eine nochmalige Anpassung wurde nicht beschlossen, was jedoch angesichts der Teuerung und hohen Inflation mehr als notwendig scheint.Ebenso wurde das transparente Realkostenmodell welches zwischen BMI und Stadt Wien als Pilot starten wird, vorgestellt. Siehe weitere Infos weiter unten bei Transparentes Realkostenmodell.

Die Tagsätze sind Kostenhöchstsätze, dies bedeutet dass dies der maximale Betrag ist, der pro Person zur Verfügung steht. Einzelne Bundesländer haben (in der Vergangenheit) den Kostenhöchstsatz nicht zur Gänze ausgeschöpft, aktuell ist das Burgenland das einzige Bundesland, das noch immer nur einen Kostenhöchstsatz von €21€20,-50/Tag/Person in der Regelbetreuung verrechnet. Alle anderen sind bereits seit letztem Jahr bei € 25,-/Tag/Person. Die Unterbringung von Schutzsuchenden basiert oftmals auf politisch emotional aufgeladenen Debatten anstatt objetktiv geführter Diskussionen mit sinnvollen Handlungsanleitungen. Es ist ein hochpolitischer und unliebsamer Bereich ist und es hat den Anschein, dass die zuständigen Ressorts der Länder diesen Bereich als unangenehmes Anhängsel erleben und sich vor der Durchsetzung von Verbesserungen im Rahmen der Grundversorgung scheuen (Neiddebatte, Angst vor Wähler:innenverlust). Die Ressourcen dafür waren und sind beschränkt und die Versorgung von Schutzsuchenden ist auf der politischen Agenda nicht Priorität Nummer 1. Daher fordern engagierte NGOs schon lange, das die Tagsätze für die Betreuung keine Kostenhöchsätze sind, sondern Mindestsätze sein sollen. Darüber hinaus ist eine Echtkostenabrechung über die Unterbringung & Versorgung anstatt Vergütung über Tagsätze der wohl bessere Weg, da die NGOs zumeist nur deswegen gute Arbeit leisten können, weil für die Betreuung auch Spenden und freiwilliges Engagement einfließen um notwendige Leistungen anbieten zu können, die Tagesstruktur ermöglichen wie zb. Deutschkurse oder aber auch um gesundheitliche/medizinische/psychosoziale Betreuungs- und Beratungsangebote setzen zu können. Es gibt wohl keinen anderen Dienstleistungsbereich der so schlecht finanziert ist, wie die Versorgung von Schutzsuchenden. Es erfolgte bis dato in diesem Dienstleistungsbereich (gibt es sonst in keinem anderen Dienstleistungsbereich) keine jährliche Valorisierung der Tagsätze obwohl Kosten für Löhne, Miete, Betriebskosten, Sachkosten jährlich steigen.


Im September 2023 gab es im Rahmen der Landesflüchtlingsreferent:innenkonferenz einen Beschluss, dass zumindest bei den Kostenhöchstsätzen von Vulnerablen (Erhöhter Betreuungsbedarf, Kinderflüchtlinge/UMF, Pflegeplatz) Anpassungen erfolgen sollen, sprich die Kostenhöchstsätze erhöht werden sollen.  Der Beschluss wurde von 5 von 9 Landesflüchtlingsreferent:innen getätigt. Im Dezember soll es eine außerordentliche FlüRk geben, wo die Erhöhung dieser Kostenhöchstsätze inkl. Vorschlag einer Zusatzvereinbarung nochmals auf der Tagesordnung steht. Der Kostenhöchstsatz im Rahmen der Regelbetreuung wurde bereits 2022 erhöht, eine nochmalige Anpassung wurde nicht beschlossen, was jedoch angesichts der Teuerung und hohen Inflation mehr als notwendig scheint.Ebenso wurde das transparente Realkostenmodell welches zwischen BMI und Stadt Wien als Pilot starten wird, vorgestellt.

Transparentes Realkostenmodell in Wien

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