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Die Tagsätze sind Kostenhöchstsätze, dies bedeutet dass dies der maximale Betrag ist, der pro Person zur Verfügung steht. Einzelne Bundesländer haben (in der Vergangenheit) den Kostenhöchstsatz nicht zur Gänze ausgeschöpft, aktuell ist das Burgenland das einzige Bundesland, das nur einen Kostenhöchstsatz von €20,50/Tag/Person in der Regelbetreuung verrechnet. Alle anderen sind bereits seit letztem Jahr bei € 25,-/Tag/Person. Die Unterbringung von Schutzsuchenden basiert oftmals auf politisch emotional aufgeladenen Debatten anstatt objetktiv geführter Diskussionen mit sinnvollen Handlungsanleitungen. Es ist ein hochpolitischer und unliebsamer Bereich ist und es hat den Anschein, dass die zuständigen Ressorts der Länder diesen Bereich als unangenehmes Anhängsel erleben und sich vor der Durchsetzung von Verbesserungen im Rahmen der Grundversorgung scheuen (Neiddebatte, Angst vor Wähler:innenverlust). Die Ressourcen dafür für die Betreuung waren und sind beschränkt und die Versorgung von Schutzsuchenden ist auf der politischen Agenda nicht Priorität Nummer 1. Daher fordern engagierte NGOs schon lange, das die Tagsätze für die Betreuung keine Kostenhöchsätze sind, sondern Mindestsätze sein sollen. Darüber hinaus ist eine Echtkostenabrechung über die Unterbringung & Versorgung anstatt Vergütung über Tagsätze der wohl bessere Weg, da die NGOs zumeist nur deswegen gute Arbeit leisten können, weil für die Betreuung auch Spenden und freiwilliges Engagement einfließen um notwendige Leistungen anbieten zu können, die Tagesstruktur ermöglichen wie zb. Deutschkurse oder aber auch um gesundheitliche/medizinische/psychosoziale Betreuungs- und Beratungsangebote setzen zu können. Es gibt wohl keinen anderen Dienstleistungsbereich der so schlecht finanziert ist, wie die Versorgung von Schutzsuchenden. Es erfolgte bis dato in diesem Dienstleistungsbereich (gibt es sonst in keinem anderen Dienstleistungsbereich) keine jährliche Valorisierung der Tagsätze obwohl Kosten für Löhne, Miete, Betriebskosten, Sachkosten jährlich steigen.

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