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Entlassungen aus der GVS
Bei Wechsel in anderes Bundesland, v.a. bei medizinischen oder familiären Gründen wenn das Ziel-Bundesland zustimmt
- Bei Ablehnung Privatverzug, Wiederaufnahme GVS erst ab 1sten des Folgemonats
- Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
- Einschränkungen bei Krankenhausaufenthalten, Aliquotierung Verpflegungsgeld
- Rkneg Familien & Alleinstehende und im laufenden Asylverfahren nur organisiert
- Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
- Mögliche Freibeträge
- Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
- Keine Freibeträge bei DLU und Kinderbetreuungsgeld-Bezug, ukr. Pensionen, Stipendien => wird 1:1 angerechnet
- keine Anwendung der neuen Freibetragsregelung für Vertriebene aus der Ukraine (65/35 Regelung)
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