(Version: aktuelle Regierungsvorlage, Stand 13.5.2024)
Endlich gibt es seitens der Regierung die Aussicht für ukrainische Vertriebene, auf einen regulären Aufenthaltstitel umsteigen zu können.
Viele Vertriebene sind besorgt wegen des Ablaufs der Gültigkeit der Vertriebenenverordnung im März 2025, manche potenzielle Arbeitgeber befürchten Ungewissheit und Bürokratie, und scheuen daher davor zurück, ukrainische Staatsbürger:innen anzustellen. Viele warteten gespannt auf diese Möglichkeit.
Nun gibt es eine Regierungsvorlage, in der dieser Umstieg bzw. die Voraussetzungen hiefür geregelt sind. Diese Bestimmungen sind also noch nicht final und können noch geändert werden.
Grundsätzlich ist es so, dass das Aufenthaltsrecht für Vertriebene weiterhin gilt. Aktuell gilt es bis 4.3.2025. Es kann auch verlängert werden - die Wahrscheinlichkeit für die Verlängerund der Vertriebenenverordnung auf EU-Ebene (und damit in Österreich) ist groß.
Der neue Aufenthaltstitel bringt einfach für einen Teil derer, die schon in Beschäftigung sind, eine verbesserte Aufenthaltsperspektive.
Gleichzeitig verschlechtert sich aber die Situation derer nicht, die aus welchen Gründen auch immer (Kinderbetreuungspflichten, in Pension, etc. ) in keinem Arbeitsverhältnis stehen. Sie haben weiterhin automatisch Vertriebenenstatus wie bisher.
Rot-Weiß-Rot - Karte plus für ukrainische Vertriebene
Übersetzungen in Ukrainisch und Russisch werden aktuell ausgearbeitet und sollten in den nächsten Tagen online verfügbar sein. Der parlamentarische Prozess und die Verlautbarung im BGBl ist aller Voraussicht nach Anfang Sommer abgeschlossen.
Hier der Link zu den FAQs zum neuen Aufenthaltstitel: Informationen zum Umstieg auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus (bmi.gv.at)
und der offizielle Link zu Fragen bzgl. Vertriebene aus der Ukraine, und der Verlängerung des Aufenthaltsrechts - Ukraine (bmi.gv.at)
im Detail
Allen Vertriebenen, die
- in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate
- in einem vollversicherten Beschäftigungsverhältnis standen,
- bei Erteilung (nicht bei Antrag) der RWR+ Karte die realistische Aussicht auf Einkommen in der Höhe der Ausgleichszulage erhalten,
- Alleinstehende: ca. 1.218,- EUR netto pro Monat,
- Ehepaar/eingetragene Partner*innen: ca. 1.921.- EUR netto pro Monat (gemeinsam),
- pro Kind zusätzlich ca. 188,- EUR netto pro Monat; Familienbeihilfe wird nicht angerechnet, Kinderbetreuungsgeld schon)
- Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A1 haben, zertifiziert durch ein berechtigtes Institut (z.B. ÖSD, ÖIF etc., mehr Infos hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_aus_anderen_staaten/aufenthalt/3/Seite.120260.html),
soll nach Kundmachung des Gesetzes der Umstieg auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus ermöglicht werden.
Einschätzungen dieser Regelung
(zitiert aus einer Stellungnahme des Beratungszentrums für Migranten und Migrantinnen, Judith Hörlsberger, Norbert Bichl)
Kritikpunkte, die vom Beratungszentrum für Migrantinnen und Migranten in einer Stellungnahme zur entsprechenden Regierungsvorlage erstellt wurden, und die wir vollinhaltlich teilen:
Um der besonderen Situation von aus der Ukraine Vertriebenen Rechnung zu tragen, ist eine Überleitung ins bestehende Migrationsregime wünschenswert,
+ die einfach verständlich und ohne viel Verwaltungsaufwand von statten geht und
+ mit hoher Planbarkeit und Absicherung verbunden ist.
Der Vorschlag ist all das nicht.
Er ist nur für eine „sehr kleine erwerbstätige Minderheit“ vorgesehen.
Ein Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit fehlt, weil eine 12 monatige Erwerbstätigkeit vorausgesetzt wird, was bis zum Ablauf der derzeitigen Vertriebenenregelung nicht mehr zu erfüllen ist.
Vulnerable Gruppen, Personen mit zu pflegenden Angehörigen, (was ganz viele sind) sowie auch die Gruppe der sich selbst erhaltenden Vertriebenen (ohne Erwerbstätigkeit oder Unterstützungsleistungen) werden in dem Entwurf vollkommen außer Acht gelassen.
Hier zitiere ich noch die Anmerkungen des Beratungszentrums zur mindestens 12monatigen vollversicherten Berufstätigkeit innerhalb der letzten 24 Monate und der Erfüllung aller allgemeinen Voraussetzungen vor dem Hintergrund der aktuellen Beschäftigungsverhältnisse ukrainischer Vertriebener:
"Mehr als 50 % der derzeit beschäftigten Vertriebenen sind in Branchen (z. B. Gastronomie, Gesundheits- und Sozialwesen, Dienstleistungsbetriebe, Handel) tätig, die durch niedrige Entgelte, saisonaler Arbeitslosigkeit, Teilzeitbeschäftigung und hohe Fluktuation gekennzeichnet sind."
Vorschlag:
Herabsetzung der Voraussetzung auf sechs Monate oder das Vorliegen einer vollversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit bei Antragstellung.
Das brächte einen deutlichen Anreiz, insbesondere für junge Vertriebene, sich rasch beruflich zu integrieren.
Das Beratungszentrum schlägt eine Reihe von Änderungen vor, die den Kreis der Umstiegsberechtigten deutlich erhöhen, gleichzeitig auch die Behörden entlasten würden. Denn der bürokratische Aufwand der vorgeschlagenen Regelung für die Niederlassungsbehörden wie auch für das AMS ist erheblich und wird die nächsten Jahre die Belastung der Behörde hoch halten.
Nachzulesen im Detail hier.
Weitere Stellungnahmen, etwa von UNHCR, finden sich auf der Parlamentswebsite.