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Landes GVS Erwachsene: | 1.875 | |
Landes GVS < 18 Jahre: | 51 | |
Bundes GVS: | 111 | |
Summe: | 2.037 |
Stichtag 19.01.2022
Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. |
TODO: bessere Definition des Satzes benötigt
Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren
subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | |||
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Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung | |
Organisierte Einrichtungen NUR von Tiroler Soziale Dienste betreut | 1:70 | € 21,- | € 200,- pro Merson und Monat für Erw. € 100,- pro Merson und Monat für U18 |
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Privatunterbringung | |||
Betreuungsschlüssel | Leistungen Privat | ||
Privat Wohnende | 1:70
| Private Leistungen werden vom TSD bar ausbezahlt, (erhalten kein Konto) | Versorgung
Mietgeld
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Ansuchen auf privates Wohnen möglich:
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Unterbringung EBB Bereich | |||
Tagsatz | Träger | ||
| TSD | ||
Es gelten folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008): Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über TSD => kann Leistung im GVS BIS aktivieren, wird quasi unbefristet zuerkannt, Zusage kommt dann vom Land, bei Kontrollen dann Aberkennung EBB Status möglich (stichprobenartig)
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Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:
In etwa 45 Quartiere in Tirol insgesamt – in etwa 1926 Klient:innen (für 2022 Erhöhung um 300-400 Plätze) inkl. Kinderflüchtlinge (ohne Erstaufnahmestellen)
Zuständig für Sozialberatung (IBB) für alle in Pensionen & Quartieren Wohnhafte
Betreuungsschlüssel: 1:140
Träger:
Caritas Oberösterreich
Volkshilfe Oberösterreich
Information:
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an TSD oder/und an die betreffende Person; Frischzugezogene per Bundeslandwechsel oder Wiederaufnahme GVS Tirol erhalten Bescheid
Bei Wechsel in anderes Bundesland,v.a. bei medizinischen & familiären Gründen
LGBTIQ, wenn das Ziel-Bundesland zustimmt
Entlassungsschreiben bei Asylzuerkennung
Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
Heirat
Land Tirol
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon +43 512 508 7671
Fax +43 512 508 742605
E-Mail: soziales@tirol.gv.at
zuständig für GVS Markus Prauchart
mit BH und Sozialämter gut vernetzt, u.a. auch weil TSD Tochterfirma vom Land ist
gute Vernetzung mit NGOs; Mitglied sozialpolitischer Arbeitskreis & bei Plattform Asyl für Menschenrechte
Land Tirol auch Vernetzung mit UNHCR, UNICEF
Qualitätskontrollen werden seitens Land durchgeführt, sowie im KiFlü Bereich durch KJH
Angebote außerhalb der GVS |
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Angebote der GVS |
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Angebote für Asylberechtigte |
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Angebote für subsidiär Schutzberechtigte |
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schlechte Finanzierung
keine bezahlten PSA Kurse für Asylwerber:innen
Abgelegenheit der Quartiere: ländliche Infrastruktur zb. hinsichtlich Fahrtwege schwierig, öffentlicher Verkehr schwierig mit Erreichbarkeit zb. bei Prüfungen die in Stadt sind, lange Fahrtdauer
Fahrtkosten nicht für alle übernommen
keine Nachfolgeangebote oder zuwenig für Schutzberechtigte mit EBB Status, verbleiben dann oft lange in der Einrichtung;
Fachkräftemangel (Zahnärzt:innen, Frauenärzt:innen etc.), oft kein Termin wenn kein Dolmetsch mitgebracht wird;
unterschiedliche Dauer im Asylverfahren (für Syrer:innen oft nach 3 Mo; für alle anderen sehr schwierig, die über 3-4 Jahre warten) ordentliche Schieflage drinnen;
Schwankungen hinsichtlich Asylanträgen und damit verbundene Auf- und Abbau von Infrastruktur und Personal (fehlende Planung, Vorsorgekapazitäten); Qualität kann mit dieser Finanzierung nicht gehalten bzw. aufgebaut werden, enormer Wissensverlust; auch für Gemeinden schwierig: Freiwillige verlieren Motivation, ähnlich beim Personal;
Stabilität und Planbarkeit im GVS Bereich wünschenswert; Verbesserung Standards in der Versorgung und Betreuung im Rahmen der GVS österreichweit zu vereinheitlichen wäre sinnvoll; weiterhin pro Bundesland und Träger individuell geregelt, schade! Vermehrter Austausch wichtig! im Sinne der Geflüchteten: gleiche Bedingungen und Möglichkeiten, Chancen & Rechte, egal wo in der GVS!
TODO: