Zielgruppe:

 Hilfsbedürftigkeitserklärung

Grundlage für den Bezug von Grundversorgung ist die sogenannte Hilfsbedürftigkeit:

Hilfsbedürftig ist, wer den Lebensbedarf für sich und die mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann und ihn auch nicht oder nicht ausreichend von anderen Personen oder Einrichtungen erhält. (vgl. 15a Vereinbarung)