Rechtliche Grundlagen

Die Aufnahmerichtlinie war die Voraussetzung für die Einführung der Grundversorgung in Österreich. Darauffolgend wurde die Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und den Ländern gemäß Art. 15 a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Österreich erstellt, welche am 1.5.2004 in Kraft getreten. Darüber hinaus regelt das Grundversorgungsgesetz Bund und die jeweiligen Landesgesetze die Inhalte der Grundversorgung und wo diese hinsichtlich Zuständigkeit für Verwaltung und Koordination angesiedelt ist.

Zentrale Inhalte der Grundversorgungsvereinbarung sind die Betreuung, Versorgung, Unterbringung und Beratung von Asylwerber:inen/Schutzsuchenden, die Festlegung der Zielgruppe sowie die Kostenteilung zwischen Bund und Länder welche im Verhältnis 60:40 festgesetzt ist. In Österreich ist die Betreuung zwischen Bund und Länder wie folgt aufgeteilt: Im Rahmen des Zulassungsverfahren ist der Bund, bzw. die staatliche Firma BBU für die Unterbringung von Schutzsuchenden zuständig. Dafür gibt es sogenannte Erstaufnahmestellen (z.b. Traiskirchen, Thalham, Andritz etc). Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird geprüft ob Österreich für das Asylverfahren zuständig ist. Erst wenn das Asylverfahren in Österreich zugelassen ist, erfolgt eine Verteilung/Zuweisung in die Bundesländer, in die sogenannte Länderversorgung. Die Aufteilung erfolgt nach einer Quote und bezieht sich immer auf die jeweilige Bevölkerungsanzahl. Diese wurde im September 2015 auf einen Aufnahmerichtwert von 1,5% der Bevölkerungsanzahl festgelegt. Die Quotenerfüllung ist umstritten, nicht alle Bundesländer kommen ihrer Verpflichtung zur Aufnahme nach. Wien bspw. übererfüllt die Quote schon seit vielen Jahren, während die Anderen dies nicht tun. Grundsätzlich ist geregelt dass es von jenen, die die Quote nicht erfüllen, Ausgleichszahlungen an jene Bundesländer gibt, die ihre Quote übererfüllen. (siehe letzte online Artikel zur #Quote' aus dem Jahr 2021 hier, hier und hier)

Das Bundesland, dem der:die Asylwerber_in zugewiesen wurde, ist für die Versorgung zuständig. Für Wien zb. gilt das Wiener Grundversorgungsgesetz (WGVG). Jedes Bundesland hat ein eigenes GV Gesetz erlassen, bzw. in die bestehenden SH-Gesetze inkludiert.


Inhaltliche Grundlagen für die Beratung und Unterbringung

Inhaltliche Vorgaben zu Unterbringung, Betreuung und Beratung für die Regelbetreuung finden sich in den:

Diese Mindeststandards wurden am 24.9.2014 bei der Landesflüchtlingsreferent:innenkonferenz beschlossen. Grundlage dazu war wieder die EU Aufnahmerichtlinie 2013. Erst 10 Jahre später wurden Mindeststandards für die Unterbringung und die Beratung definiert.

In Wien wurden zusätzlich zu den Mindeststandards Trägerübergreifend sogenannte Qualitätsleitlinien ausgearbeitet, die einerseits die Mindeststandards widerspiegeln aber auch versucht, die Arbeit der Träger in Wien darzustellen und was über die Mindeststandards hinaus bereits als Standard gilt und auch umgesetzt wird. Außerdem muss gesagt werden, dass die Mindeststandards zwar gewisse Vorgaben festlegen, diese aber in Vergleich zum Beispeil zu Vorgaben der Wr. Wohnungslosenhilfe deutlich schlechter sind. siehe auch Artikel zu Menschenwürdigen Wohnen in der GVS.


                        => Details zu Betreuungsschlüssel/Beratung  bitte bei jeweilige Bundesländern im Detail nachlesen.


Inhaltliche Vorgaben für die Unterbringung im Rahmen des erhöhten Betreuungsbedarfes

Das BM.I und die Bundesländer einigten sich im Juli 2008 auf grundsätzliche Merkmale sowie eine demonstrative Aufzählung der Beeinträchtigungen, welche einen „erhöhten Betreuungsbedarf“ definieren:


Betreuungsschlüssel ergänzen


Inhaltliche Vorgaben für die Unterbringung von Fluchtwaisen (minderjährigen Geflüchteten ohne Familie bzw. Erziehungsberechtigte)

Für die Unterbringung von minderjährigen Geflüchteten, gibt es Vorgaben der Kinder- und Jugendhilfe die im Rahmen der Unterbringung einzuhalten sind. Diese sind im Bundesländervergleich wiederum unterschiedlich geregelt. Für Detailinfos zur Unterbringung und Betreuungsformen bitte hier informieren.