GVS-BundeslandBurgenland
letztes Update09.04.2022
Änderungen



LandeswappenGrundversorgung Burgenland


Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Kärnten

Landes GVS Erwachsene: 

1.284

Landes GVS < 18 Jahre:

62

Bundes GVS:

598

Summe:

1.882

Stichtag 19.01.2022


Zielgruppe Grundversorgung

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. 

TODO: bessere Definition des Satzes benötigt


Unterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und FamilienBetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung

Organisierte Einrichtungen von NGOs

unterschiedlich

€ 21,- für Vollversorgung

€ 10,- für Selbstversorgung


€ 6,-

Kein MoBeWo
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen)Mobile Sozialberatung,
  • 45 Quartiere in der GVS Kärnten (32 Selbstversorgungsquartiere, 11 Vollpensionsquartiere und 2 UMF- Quartiere) sowie in privaten Unterkünften

  • in Einrichtungen von Diakonie de La Tour Selbstversorgung trotz Vollversorgerquartier (+ kl. Aufschlag von Diakonie intern) ermöglicht, Diakonie-interner Betreuungsschlüssel ca. 1h/Woche pro Klient:in  Schlüssel: 1:38, ab 50 Klient:innen Nachtdienst als Mindeststandard;

  • Vorgabe: 24/7 Anwesenheit einer Betreuungsperson bei Vollversorgung; => ist für kleinere Einheiten nicht realistisch, Diakonie zb. hat Einrichtung in der Nähe anderer Einrichtungen, die Präsenz ist somit erfüllt.

  • Vorgabe: 24/7 Erreichbarkeit einer Person bei Selbstversorgung

  • Auszahlung Taschengeld € 40,- + € 12,50 aliquotes Bekleidungsgeld pro Monat in Vollversorgung über Regionalbetreuung durch Land Kärnten (Auszahlung direkt vor Ort od. in einem Standort)

  • Keine Auszahlung von Freizeitgeld:  außerhalb des umF Bereiches keine Verwendung

  • Keine ecard, seit 2017 nur e-card Ersatzbeleg

  • Zimmerbelegung bis 4 pro Zimmer (Standards 9m²+6+5), Quartiere sollen mind. 15 Plätze, maximal 50 Plätze haben

  • Bad/WC tw. Gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, zum Teil eigene Wohneinheiten

  • Beschwerden: kein standardisiertes Vorgehen, ggf. über zentrale Anlaufstelle GVS (sonst: UNHCR, B3 Menschenrechtskommission/Volksanwaltschaft und KJH im umF Bereich)

  • Keine speziellen Nachbetreuungsangebote, Volljährige ehemalige Kinderflüchtlinge können bis 21 in WG bleiben, sofern Perspektive da zb. Ausbildung

  • keine speziellen Angebote für LGBTIQ (nächstgelegene Beratungsstelle Courage in Stmk)

  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS: Privatverzug findet kaum statt, wschl. 1%

  • Wechsel von organisiert auf privat nur für Asyl- und SubSchutzberechtigte, nicht für AW (gilt seit 5.7.2017)

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel

Tagsatz Regelbetreuung

Leistungen Privat
Privat Wohnende

Betreuungsschlüssel unklar 

 

Private Leistungen werden vom Land ausbezahlt (Anlaufstellen vom Land)

Versorgung

  • Einzelperson € 215,-  
  • Minderjährige € 100,-

Mietgeld 

  • Einzelperson € 200,-
  • Familie 1 Erw. € 300,-
  • Familie 1 Erw. € 400,-

Ansuchen auf privates Wohnen NUR für § 8 möglich: 

  • Unbescholtenheit
  • Wenn in Haft gewesen oder bei strafbaren Handlungen (Raufhandel, Diebstahl usw.) Privatverzug erst nach 12 Monaten
  • Bei disziplinären Vorfallen und damit einhergehenden schriftl. Verwarnungen (Zb. Putzvergehen) in Quartieren, Privatverzug erst nach 6 Monaten
  • Direkte Vorsprache beim Land durch Klient:innen

Unterbringung EBB Bereich


Tagsatz

Träger


44.-

Diakonie de La Tour bzw. auf Einzelantragsbasis

  • wird nicht sehr offensiv kommuniziert, dass es EBB Betreuung gibt, keinen Prozess vom Land, Diakonie hat eigene Vorlage zu Bericht erstellt
  • keine Vorgaben zum Betreuungsschlüssel oder Betreuungspersonal
  • Diakonie vermutliche einzige Einrichtung die fallweise Menschen mit EBB betreut (seit 2014)
  • Anträge für EBB werden geschrieben, erhöhter Bedarf muss begründet dargelegt werden. Suizidalität und Traumafolgeerkrankung, werden eher nicht anerkannt, viel Diskussion/Intervention
  • Oft zuwenig Infos von der BBU oder anderen Quartiergeber:innen bei Zuweisungen/Transfer

Es gelten (wahrscheinlich) folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008):

  1. schwere psychiatrischen Erkrankungen;
  2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
  3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit);
  4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
  5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
  6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
  7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien),
    sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die HausbewohnerInnen und das Betreuungspersonal besteht
  8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen
    Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm.

Verlängerung des EBB Status: wird quasi unbefristet zuerkannt, befristet dann wenn es Erkrankungen ausserhalb der Liste vom Beschluss Koorat sind oder dies inhaltlich ist, zb. bei Skabies

Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über Quartiergeber:innen, Land bewilligt oder nicht

  • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
  • Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund  

Nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend; keine schriftlichen Antworten zu Anfragen per mail, alles telefonisch !

Trägerorganisationen

Trägerorganisationen

 Ca. 45 Quartiere insgesamt – in etwa 1200 Klient:innen (ohne Erstaufnahmestellen)


Mobile Sozialbetreuung

Zuständig für Sozialbetreuung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende in Kärnten

Betreuungsschlüssel: unklar

Trager: Land Kärnten


Individuelle Leistungen

Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich


GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Regionalbetreuung oder/und an die betreffende Person; Quartiergeber:innen nicht involviert


Zuständige Abteilung in Landesregierung


Angebote

Angebote außerhalb der GVS
  • VHS Pflichtschulabschlusskurse

  • zwei Abendgymnasien

  • MORE Uni Klagenfurt

  • Übergangsklassen gab es früher, jetzt eher nicht mehr

  • Für arbeitsmarktpolitische Projekte, Gewaltschutz, Integration gibt es teilweise Förderungen

Angebote der GVS

  • Mobile Regionalbetreuung in der GVS durch Land Kärnten

  • Aspis - Traumatherapieangebot

  • VHS bietet im Landesaufrag Deutschkurse in Bezirkshauptstädte an. Eingeschränkter Zugang

  • PIVA Beratungsstelle vom Land finanziert, Rest kleinteilig und regional

  • Diakoniehäuser auch Psyth und D Kurse

  • unabhängige Rechtsberatung

Angebote für Asylberechtigte
  • GVS innerhalb der ersten vier Monate nach Anerkennung

  • Sozialhilfe

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld

  • Soforthilfeprojekt

  • ÖIF

Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
  • GVS, für privat Wohnende auch möglich, keine SH !

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe/Kinderbetreuungsgeld für Kinder wenn arbeitstätig

  • Integrationsberatung grundsätzlich möglich

  • Integrationsvereinbarung erfüllen

  • ÖIF


Problemlagen


Beratungsstellen

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