AKTUELLE INFORMATION ZUM AUFENTHALTSRECHT

Das temporäre Aufenthaltsrecht wurde Ende Jänner 2023 bis 4. März 2024 verlängert.
Es handelt sich dabei um ein Aufenthaltsrecht ex lege, das unabhängig von der Ausstellung eines neuen Ausweises für Vertriebe besteht. Das bedeutet, dass das Aufenthaltsrecht unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf diesem Ausweis jedenfalls auch nach dem 3. März 2023 weiterhin besteht. Die Ausweise mit dem verlängerten Gültigkeitsdatum werden automatisch an die Adressen des Zentralen Melderegisters (ZMR) der Vertriebenen versandt, ohne dass sie einen Antrag stellen müssen.

TEMPORÄRER SCHUTZ FÜR AUS DER UKRAINE VERTRIEBENE

Aus der Ukraine Geflüchtete erhalten einen Schutzstatus auf Basis der sogenannten "Temporärer-Schutz"-Richtlinie  der EU. In Österreich wird diese mit einer Verordnung umgesetzt.

Temporären Schutz als Kriegsvertriebene erhalten bis vorerst 03. März 2023, Verlängerung schon erfolgt, siehe oben: