Aktuelle rechtliche Bestimmungen

TEMPORÄRER SCHUTZ FÜR AUS DER UKRAINE VERTRIEBENE

Aus der Ukraine Geflüchtete erhalten einen Schutzstatus auf Basis der sogenannten "Temporärer-Schutz"-Richtlinie  der EU. In Österreich wird diese mit einer Verordnung umgesetzt.

Temporären Schutz als Kriegsvertriebene erhalten bis vorerst 03. März 2023: